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treffend die Entschädigung der zweiten Beamten der Oberämter bei Dienstreisen
im Oberamtsbezirk (Amtsbl. S. 304),
der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 26. Mai 1875, betreffend die
Kosten der Anschaffung von Kleidern ür unbemittelte polizeiliche Gefangene
(Amtsbl. S. 138),
der Erlaß des Ministerinms des Innern vom 6. Dezember 1876, betreffend den
Geldstrafbezug der Amtspflegen infolge der erweiterten Strafkompetenz der Ober-
ämter (Amtsbl. S. 321),
der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 25. September 1880, betr. den
Eintritt der öffentlichen Armenpflege für Gefangene (Amtsbl. S. 340),
der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. Juli 1883, betr. das Verfahren
bei Unterbringung amtsgerichtlicher Gefangenen in den Oberamtsgefängnissen
(Amtsbl. S. 159),
der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 6. Februar 1883, betr. die
postalische Zustellung von Postanweisungen, Postwert= und Einschreibsendungen
(Amtsbl. S. 18),
der Erlaß und die Verfügung des Ministeriums des Innern vom 3. Dezember
1883, betr. die von der K. Stadtdirektion Stuttgart und den K. Oberämtern
zu vollstreckenden Geldstrafen und Einziehungen (Amtsbl. S. 345),
der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 15. November 1884, bezüglich
der Ausführung der Vorschriften des Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. März
1873 in betreff der dienstlichen Stellung der den Amtsvorständen beigegebenen
Beamten der Oberämter (Amtsbl. S. 414),
der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 18. November 1884, betr. die Be-
stätigung von zu Oberamtswundärzten gewählten, für solche Stellen nicht be-
fähigten Bewerbern (Amtsbl. S. 417),
der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 5. Februar 1886, betr. ein ein-
heitliches Formular für die Amtskörperschaftsetats,
der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 1. April 1896, betr. die Beschäf-
tigung von Inzipienten auf den Oberamtskanzleien (Amtsbl. S. 114),