Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Bekanntmachung, 
betreffend dic hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörden. 
Das durch Bekanntmachung vom 24. Juli 1894 (Zentralblatt S. 341)7) als Beilage C veröffentlichte, 
unter dem 29. Juni 1903 (Zentralblatt S. 210)"#) abgeänderte Verzeichnis der hinsichtlich der Kriegsleistungen 
der Gemeinden zuständigen Behörden erhält unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Organisations- 
änderungen an den betreffenden Stellen folgende Fassung: 
Perzeichnis 
der in den einzelnen Bundesstaaten hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden (§8 3—15) 
zuständigen Behörden für: die Entgegennahme der Anmeldung von Vergütungsansprüchen 
(§§ 20, 22), die Feststellung der zu gewährenden Vergütungen (§ 33), die Entscheidung 
über Beschwerden gegen die Feststellungsverfügungen (§ 33) und die Ausstellung von 
Anerkenntnissen (§ 20). 
  
  
  
  
  
  
  
II. III. IV. V. VI. 
4 Die Anmeldung der Die Prüfung und lber etwaige Die 
* Bundesstaat — Snse Feststellung der belchwenden geer Anerkenntnisse 
— « beizubringenden Be- * 
2 55 Rulchesh den ent- Ansprüche erfolgt verfügungen wird werden ausgestellt 
gegenzunehmen durch entschieden durch durch 
3. Sachsen die Anmtshaupt- die Klreishaupt- die Ministerien die Kreishaupt- 
(Königreich). mannschaften, inmannschaften unter des Innern und leute. 
den Städten Dres= Hinzutritt beson- des Krieges. 
den, Leipzig, Chem= derer Kommissare. 
nitz, Plauen und 
Zwickau besondere 
Kommissare. 
11.]Braunschweig. die Kreisdirektio- unverändert. unverändert. unverändert. 
nen. Für die Stadt 
Braunschweig: die 
Polizeidirektion 
daselbst. 
22. Lippe. unverändert. unverändert. das Fürstliche unverändert. 
  
  
Berlin, den 1. November 1907. 
  
  
*) Württ. Reg. Bl. von 1894 S. 299. 
) „ » 
„ 1903 S. 227. 
  
  
Staatsministerium. 
  
Der Reichskanzler: 
Im Auftrage: von Sydow.
	        
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