Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

LT 
X 45. 
Regierungsblatt 
für das 
  
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 18. Dezember 1907. 
  
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den 
Oberamtsbezirk Gerabronn. Vom 12. Dezember 1907. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betref- 
fend den Vollzug des Gesetzes über die Handelskammern. Vom 13. Dezember 1907. 
  
Verfügung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Anorduung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Gberamtsbezirk Gerabronn. 
Vom 12. Dezember 1907. 
Nachdem der Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Gerabronn gestorben ist, 
wird auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vornahme einer 
Neuwahl für den Oberamtsbezirk Gerabronn angeordnet und nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der Wählerlisten Sorge zu tragen und dabei zu 
beachten, daß gemäß Art. 4 des Landtagswahlgesetzes vom 16. Juli 1906 (Reg. Bl. S. 185) 
sämtliche Wahlberechtigte, welche in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder ihren nicht bloß 
vorübergehenden Aufenthalt haben, von Amts wegen in die Wäählerliste auf- 
genommen werden müssen. 
Hinsichtlich der Frage, welche Personen wahlberechtigt sind, werden die Ortswahl- 
kommissionen auf § 3 der Vollzugsverfügung zum Landtagswahlgesetz vom 10. Oktober 1906 
(Reg. Bl. S. 597) noch besonders hingewiesen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.