Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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Bekannimachnng des Ministerinms des Innern, 
betreffend die technische Ausbildung der Nahrungsmittel-Theminer. 
Vom 5. August 1908. 
Auf Grund des § 16 Abs. 4 der Prüfungsvorschriften für Nahrungsmittel-Chemiker 
vom 21. September 1894 (Reg. Bl. S. 287) sind den staatlichen Anstalten zur techum### 
Untersuchung von Nahrungs= und Genußmitteln im Sinne des Abs. 1 Ziffer 4 des 
genannten Paragraphen die bei jedem Armeekorps eingerichteten hygienisch-chemischen 
Untersuchungsstellen mit der Maßgabe gleichgestellt worden, daß für die Zulassung zur 
Hauptprüfung der Nahrungsmittel-Chemiker die an den genannten Untersuchungsstellen 
verbrachte praktische Tätigkeit bis zur Dauer eines halben Jahres angerechnet wird. 
Stuttgart, den 5. August 1908. 
Für den Staatsminister: 
Haag. 
  
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegsweseus, 
betreffen) Abänderungen der Le#dwehr-Bezirks-Einteilung für das Deutsche Reich. 
Vom 18. Juli 1908. 
Im Nachstehenden wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Ab- 
änderungen der Landwehr-Bezirks-Einteilung für das Deutsche Reich (Zentralblatt für 
das Deutsche Reich von 1908 Nr. 31 S. 256 ff.) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 18. Juli 1908. 
Der Staatsminister des Innern. 
In Vertretung: Der Staatsminister des Kriegswesens: 
Scheurlen. von Marchtaler.
	        
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