Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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Bekanntmachung. 
Nachdem der praktische Arzt Dr Heinrich von Aschen seinen Wohnsitz in Säo Paulo auf- 
gegeben hat, ist die ihm zufolge Bekanntmachung vom 30. April 1909 (Zentralblatt S. 208) 9 erteilte 
Ermächtigung zur Ausstellung der im § 42 Ziffer 1a3—c der Deutschen Wehrordnung bezeichneten 
Zeugnisse über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden Auf- 
enthalt in Brasilien haben, zurückgezogen worden. 
Berlin, den 6. Dezember 1909. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anordnung einer neuen Abgreordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Frendenstadt. 
Vom 17. Januar 1910. 
Nachdem der Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Freudenstadt gestorben ist, wird 
auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vornahme einer Neu- 
wahl für den Oberamtsbezirk Freudenstadt angeordnet und nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der Wählerlisten Sorge zu tragen und dabei zu 
beachten, daß gemäß Art. 4 des Landtagswahlgesetzes vom 16. Juli 1906 (Reg. Bl. S. 185) 
sämtliche Wahlberechtigte, welche in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder ihren nicht bloß 
vorübergehenden Aufenthalt haben, von Amts wegen in die Wählerliste auf- 
genommen werden müssen. 
Hinsichtlich der Frage, welche Personen wahlberechtigt sind, werden die Ortswahl- 
kommissionen auf § 3 der Vollzugsverfügung zum Landtagswahlgesetz vom 10. Oktober 1906 
(Reg. Bl. S. 597) noch besonders hingewiesen. 
2) Der in Art. 7 des Landtagswahlgesetzes angeordnete öffentliche Aufruf der Wahl- 
berechtigten zur Anmeldung ihres Wahlrechts ist alsbald von dem Oberamt Freuden- 
stadt im Amtsblatt zu erlassen und außerdem in den einzelnen Gemeinden auf orts- 
übliche Weise bekannt zu machen. 
*) Württ. Reg. Bl. von 1909 S. 71. 
 
	        
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