Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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25. August 1909 (Reg. Bl. S. 214) auszuführende Erweiterung der Station Balingen 
die nach dem genehmigten allgemeinen Plan hiefür erforderlichen Grundstücke und Rechte 
an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. 
Nach diesem Plan wird der Bahnhof verbreitert und in beiden Richtungen ver- 
längert werden. Das Empfangsgebäude wird gegen das Postgebäude gerückt; das alte 
Gebäude ist abzutragen. An Stelle des eingehenden Verladeplatzes auf der Nordwest- 
seite der Station wird ein solcher auf der Nordostseite zwischen dem Postgebäude und 
der Geislinger Straße angelegt. Die spätere Erweiterung des Verladeplatzes bis in die 
Nähe des Feldwegs Nr. 27/1 ist vorgesehen. Der wegfallende schienengleiche Üübergang 
der Geislinger Straße wird durch eine überfahrbrücke bei km 42 + 090 mit Zufahrten 
im Zuge der Behr= und der Schulstraße sowie durch einen Fußgängersteg zwischen dem 
neuen Empfangsgebäude und dem Postgebäude ersetzt. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn- 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 1. August 1910. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. von Marchtaler. Schmidlin. Geßler. 
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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