Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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mals Kenntnis erhält, den Oberamtsarzt und gleichzeitig auch das Oberamt alsbald, 
bei Fleisch-usw.-vergiftung, Frieselfieber, Genickstarre, Kindbettfieber und Trichinose 
auf kürzestem Wege (telegraphisch, mit Fernsprecher oder durch besonderen Boten) zu 
benachrichtigen. Erfolgt die Mitteilung durch den Fernsprecher, so hat sofort auch 
noch die schriftliche Benachrichtigung stattzufinden. Wenn die Anzeige an die Orts- 
polizeibehörde durch einen Arzt erfolgt ist, so ist dem Oberamtsarzt auch der Name 
dieses Arztes mitzuteilen. 
Die Anzeigen über Tuberkulose (§ 3) sind von der Ortspolizeibehörde nur an 
den Oberamtsarzt einzusenden. Im Falle der Gefährdung der Umgebung infolge un- 
günstiger Wohnungsverhältnisse (§ 3 Satz 2) ist jedoch gleichzeitig eine Abschrift dieser 
Anzeige auch der Leitung des Bezirkswohltätigkeitsvereins oder der Tuberkulosefürsorge- 
stelle mitzuteilen. 
Der Oberamtsarzt hat auf Grund der bei ihm eingehenden Anzeigen über jede 
Krankheit, hinsichtlich welcher die Anzeigepflicht besteht, eine besondere Liste nach dem 
Muster der Anlage 2, für Scharlach und Diphtherie nur eine Übersicht nach dem #ui 
Muster der Anlage 2 fortlaufend zu führen. Nach erfolgtem Eintrag sind die An- # ¾ 
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zeigen zurückzusenden. 
Bei gehäuftem (epidemischem) Auftreten einer der in § 1 Ziff. 1 bis 14 genannten " 
Krankheiten ist vom Oberamt dem Ministerium des Innern und gleichzeitig auch dem 
Medizinalkollegium sofort Bericht zu erstatten. Weiterhin sind den genannten Stellen, 
bis die Seuche erloschen ist oder nur noch vereinzelte Krankheitsfälle auftreten, Wochen- 
nachweisungen über die neu angezeigten Fälle unter gleichzeitiger Angabe der Gesamtzahl 
der bisherigen Fälle vorzulegen. 
Zweiter Abschnitt. 
Ermiktelung der Rrankheit. 
88. 
Der Oberamtsarzt hat nach Empfang der Anzeige, soweit dies nach den für die 
einzelnen Krankheiten aufgestellten Anleitungen angezeigt ist, an Ort und Stelle Er— 
mittelungen über die Art, den Stand und die Ursache der Krankheit vorzunehmen.
	        
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