Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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selben Ministeriums vom 12. Mai 1911, Reg. Bl. S. 76, und vom 24. Oktober 1911, 
Reg. Bl. S. 597), ist nach einer Mitteilung des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) 
der Tiergarten in Nürnberg ausgenommen worden. 
Stuttgart, den 2. Januar 1912. 
Pischek. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichts. Vom 5. Januar 1912. 
Auf Grund des Gewerbegerichtsgesetzes ist für den Bezirk der Gemeinde Tail- 
fingen, Oberamts Balingen, ein Gewerbegericht errichtet worden. Es ist am 15. Sep- 
tember 1911 in Wirksamkeit getreten. 
Stuttgart, den 5. Januar 1912. 
Pischek. 
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Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend Maßregeln gegen die Manl= und Klauenseuche. Vom 9. Jannar 1912. 
Der § 4 Abs. 1 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 28. Febrnar 
1911 (Reg. Bl. S. 45) erhält die nachstehende Fassung: 
Alle eingeführten Wiederkäuer und Schweine sind am Entlade= oder am Bestim- 
mungsort auf die Dauer von zehn Tagen nach Maßgabe der Bestimmungen des Ab- 
schnitts II Nr. 2 Abs. 3 und 4 des Ministerialerlasses vom 9. Oktober 1908 (Amtsbl. 
S. 273) unter polizeiliche Beobachtung zu stellen. Handelt es sich um Schlachttiere, 
so ist die Beobachtung stets am Entladeort durchzuführen. Hiebei sind insbesondere 
die Vorschriften unter Abs. 3 Buchstabe b#a. a. O. genau zu beachten. 
Stuttgart, den 9. Januar 1912. 
Pischek.
	        
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