Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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„Die Kandidaten des Bauingenieurfachs haben nach Wahl einen 
größeren Entwurf (87 Abs. 1 Nr. 1 der K. Verordnung) aus den Gebieten 
des Eisenbahnbaus, 
des Straßenbaus, 
des allgemeinen Wasserbaus und der Wasserkraftanlagen oder 
der Wasserversorgung und Städteentwässerung 
zu bearbeiten. Jeder Kandidat hat bei der Meldung zur Prüfung anzu- 
geben, in welchem der vier Gebiete er den größeren Entwurf ausarbeiten 
will; er erhält in der Prüfung die Aufgabe für das von ihm gewählte 
Gebiet zugestellt."“ 
Stuttgart, den 31. Mai 1912. 
Weizsäcker. Pischek. Geßler. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeuguisse für militärpflichtige Deutsche in Italien. 
Vom 7. Juni 1912. 
Die vom Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 23. Mai 1912 (Zentral- 
blatt für das Deutsche Reich von 1912 Nr. 24 S. 428) wird zur allgemeinen Kennt- 
nis gebracht. 
Stuttgart, den 7. Juni 1912. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Den praktischen Arzten, Professor Dr. M. Malbranc in Neapel, Dr. Albert Nadig 
in Mailand und Dr. Rudolf Ohle in Rom ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen 
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst 
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche 
ihren dauernden Aufenthalt in Italien haben. 
Berlin, den 23. Mai 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald.
	        
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