Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Form der Willenserklärungen des Vorstands sowie seiner Unterschrift für die Berufs- 
genossenschaft, Art der Beschlußfassung des Vorstands und seine Vertretung nach außen, 
Mitgliederzahl und Berufung der Genossenschaftsversammlung, Art ihrer Be- 
schlußfassung und Prüfung der Vollmachten ihrer Mitglieder, 
Vertretung der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand, 
Höhe der Sätze für entgangenen Arbeitsverdienst und für Reisekosten, die den 
Vertretern der Versicherten zu gewähren sind (§ 21 der Reichsversicherungsordnung), 
Erhebung von besonderen Beiträgen für Betriebsteile und Nebenbetriebe, die mit 
Grundsteuerkapitalen nicht versehen sind (Art. 25), 
. Anmeldung von Betrieben, Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, die mit Grund- 
steuerkapitalen nicht versehen sind, sowie von Anderungen im Betriebe, die für 
die Zugehörigkeit zur Genossenschaft oder die Umlegung der Beiträge von Bedeutung 
sind, 
Folgen von Betriebseinstellung oder von Wechsel der Person des Unternehmers, 
besonders Sicherstellung seiner Beiträge, wenn er den Betrieb einstellt, 
Handhabung des Erlasses von Vorschriften zur Unfallverhütung und zur Über- 
wachung der Betriebe, 
Verfahren bei Anmeldung und Ausscheiden versicherungspflichtiger Betriebs- 
beamter und Facharbeiter und der nach § 929 Nr. 1 der Reichsversicherungsordnung 
Versicherten, 
Art der Bekanntmachungen, 
Anderung der Satzung, 
ferner darüber, 
wer als Facharbeiter gilt, 
ob für Tätigkeiten im Sinne der 9§ 920 und 921 der Reichsversicherungsordnung 
besondere Zuschläge zu den Steuerkapitalen gemacht werden sollen, sowie welches 
Verfahren hiebei einzuhalten ist, 
ob Gefahrklassen gebildet werden sollen und wie bei der Veranlagung zu denselben 
zu verfahren ist (Art. 37 ff.).
	        
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