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Beseitigung von Kadavern und tierischen Teilen amtlich bestellt sind, müssen Kontroll—
bücher führen. In das Kontrollbuch sind die in der Adbdeckerei getöteten Tiere, die
dahin gebrachten Kadaver und tierischen Teile, sowie die Empfänger der abgegebenen
Häute (8 77) oder sonstigen tierischen Teile (8 80) einzutragen; die eingelieferten
Tiere, Kadaver und tierischen Teile sind nach Herkunft, Tag der Einlieferung, Art —
bei lebend eingelieferten Tieren und bei ganzen Kadavern: Tiergattung, Geschlecht, unge-
fähres Alter, Farbe, Abzeichen, besondere Kennzeichen (Ohrmarke, Hautbrand, Hornbrand,
Farbzeichen, Haarschnitt usw.), Grund der Tötung oder mutmaßliche Todesursache; bei
Kadaverteilen: Benennung der Körperteile (Fleisch, Haut, Blut, Eingeweide, Hörner,
Klauen usw.) und Gewicht — sowie nach Tag und Art der unschädlichen Beseitigung (8 78)
oder Verarbeitung (§ 80), die abgegebenen tierischen Teile nach Art und Gewicht näher
zu bezeichnen. In größeren Betrieben kann für die Abgabe von Häuten getrennt von dem
Einlieferungsbuch und weiter auch für die abgegebenen sonstigen tierischen Teile für sich
Buch geführt werden, doch ist in diesem Falle soweit irgend möglich durch Hinweis auf
den betreffenden Eintrag im Einlieferungsbuch anzugeben, von welchem Kadaver usw.
die abgegebenen Häute oder sonstigen Teile stammen.
(2) Die Kontrollbücher müssen dauerhaft gebunden und mit fortlaufenden Seiten-
zahlen versehen sein. Das Herausnehmen oder Zusammenkleben von Blättern sowie
das Einheften neuer Blätter ist untersagt. Die Eintragungen sind unmittelbar nach
der Einlieferung usw. und mit Tinte oder Tintenstift zu machen. Abänderungen dürfen
nur mittels Durchstreichens und so bewirkt werden, daß das Durchgestrichene lesbar
bleibt. Die Kontrollbücher sind 1 Jahr lang, von der letzten Eintragung an gerechnet,
aufzubewahren.
16. Verkehr mit Viehseuchenerregern.
(§ 17 Nr. 16 des Reichsgesetzes.)
g 88 (77).
Für den Verkehr mit Viehseuchenerregern und für ihre Aufbewahrung sowie für
die bei der Ausführung wissenschaftlicher Arbeiten mit solchen Erregern zu beobachtenden