Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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6. 
Negierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 20. März 1912. 
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Inhalt: 
Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Innern und der Finanzen, 
betreffend die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen in den Departements der auswärtigen Angelegenheiten, 
Verkehrsabteilung, des Innern und der Finanzen. Vom 18. März 1912. S. 37. 
  
Verfügung der Ministerien der answärtigen Augelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Innern und 
der Finanzen, 
betreffend die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen in den Departements der auswärtigen 
Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Innern und der Finanzen. Vom 18. März 1912. 
Die Behörden der Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrs- 
abteilung, des Innern und der Finanzen werden angewiesen, vom 1. April 1912 
ab bei der Vergebung von Arbeiten und Lieferungen für die Zwecke ihrer Verwaltung 
die nachstehenden Bestimmungen einzuhalten. 
Stuttgart, den 18. März 1912. 
Weizsäcker. Pischek. Geßler.
	        
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