Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

492 
Bretterverkleidungen sind, soweit nötig, abzunehmen. Holzwerk, dessen 
Oberfläche stark zerrissen oder zerfasert ist, muß durch Abstoßen einer genügend 
dicken Schicht geglättet werden. Die abgestoßenen Holzteile sowie faules, morsches 
oder sonst unbrauchbares Holzwerk sind zu verbrennen. " 
f1. Von Lehmwänden ist eine genügend starke Schicht abzustoßen. Schadhafte 
und stellenweise von der Unterlage losgelöste Teile des Bewurfs oder Putzes an den 
Wänden sind zu entfernen und wie der Dünger zu behandeln. 
. Nicht dicht gefügtes Pflaster und Holzbeläge auf dem 
Boden sind abzuheben. Darunter befindliches Bodenmaterial 
ist, soweit es durch Auswurfstoffe durchfeuchtet ist, abzugraben. Das abgegrabene 
Material ist wie der Dünger zu behandeln. Steine und gesundes Holzwerk, in das 
Feuchtigkeit nicht tief eingedrungen ist, können nach Entfernung schadhafter Stellen 
und gründlicher Reinigung wieder verwendet werden. 
Bei dicht gefügtem tl(undurchlässigem) Pflaster sind erforderlichenfalls 
schadhafte Stellen des Bindemittels oder des Materials selbst oder Risse in letzterem 
auszukratzen oder zu entfernen und nach erfolgter Reinigung und Desinfektion zu 
dichten oder durch neues Material zu ersetzen. Ebenso ist mit entsprechendem Material 
an den Wänden, Pfeilern und Standscheiden, in Gruben, Mulden, Abflußrinnen 
und Kanälen zu verfahren. 
Von Estrich= und Tennenböden (Lehmschlag und dergleichen) ist die oberste 
Schicht abzustoßen; feuchte Stellen sind auszuheben. Die entfernten Teile sind wie 
der Dünger zu behandeln. 
f. Erd= und Sandboden isst, soweit er durch Auswurfstoffe durchfeuchtet ist, 
mindestens 10 cm tief auszuheben. Die ausgehobenen Teile sind wie der Dünger 
zu behandeln. 
Decken und Wände, die Ausrüstungsgegenstände (Krippen, Tröge, 
Raufen, Pfosten, Pfeiler, Standscheiden, Türen, Türpfosten, Fenster usw.), ferner 
der Fußboden, Jaucherinnen, Kanäle, Mulden, Gruben 
sind durch gründliches Scheuern mit heißer Sodalösung (Lösung von mindestens 
3 kg Waschsoda in 100 Liter heißeem Wasser) oder heißer Seifenlösung (Lösung von 
mindestens 3 kg Schmierseife in 100 Liter heißem Wasser) zu reinigen. Die Reinigung 
ist nur dann als vollständig anzusehen, wenn sämtliche Auswurfstoffe kranker oder 
verdächtiger Tiere und sämtlicher Schmutz von den Unterlagen entfernt sind und diese 
einen ganz reinen Eindruck machen. Erforderlichenfalls ist zum Reinscheuern mit 
heißer Soda= oder Seifenlösung gleichzeitig Putzsand zu verwenden. Die Säuberung 
hat alle Teile des Stalles oder sonstigen Standorts zu umfassen. Mit besonderer 
Sorgfalt ist sie an den Bodenvertiefungen, Stallwinkeln, Nischen, Fugen, Spalten, 
Ecken, Ritzen usw. vorzunehmen. In Ställen und sonstigen Aufenthaltsräumen 
hat die Säuberung in der Regel zuerst an der Decke, sodann an den Wänden und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.