Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Andämpfen der Bügel und Dichtungsringe und der Außenwand, letzteres namentlich 
bei Holzgefäßen, zu erfolgen hat. 
10. Auskochen in Wasser oder 3 prozentiger Soda= oder Seifenlösung (vgl. 3 5 
Nr. 8). Die Flüssigkeit muß kalt aufgesetzt werden, die Gegenstände vollständig 
bedecken und vom Augenblicke des Kochens ab mindestens eine Viertelstunde lang 
im Sieden gehalten werden. Die Kochgefäße müssen bedeckt sein. 
Bei Melkeimern, Milchaufbewahrungs= und Milchtransportgefäßen kann an 
Stelle des in vorstehender Weise auszuführenden Auskochens treten: 
a) das Einlegen der Gefäße in kochend heißes Wasser oder kochend heiße Sodalösung 
oder dünne Kalkmilch für die Dauer von mindestens 2 Minuten derart, daß alle 
Teile der Gefäße von der Flüssigkeit bedeckt sind; 
b) das gründliche Abbürsten der Außen= und Innenfläche der Gefäße nebst Griffen, 
Deckeln und anderen Verschlutvorrichtungen mit kochend heißem Wasser oder 
kochend heißer Sodalösung oder dünner Kalkmilch. 
11. Gründliches Ansengen und Ausglühen im Feuer oder in einer ge- 
eigneten Flamme. 
12. Verbrennen. 
(2) Die unter Nr. 4 bis 7 angeführten Desinfektionsmittel sind möglichst heiß zu verwenden. 
(3) Nach näherer Anordnung des Medizinalkollegiums dürfen außer den genannten auch 
andere, in bezug auf ihre desinfizierende Wirksamkeit und praktische Brauchbarkeit erprobte 
Mittel und Arten des Verfahrens angewandt werden. 
2. Auswahl und Art der Verwendung der Desinfektionsmittel. 
812. 
Die Auswahl und Art der Verwendung der Desinfektionsmittel (§ 11) hat sich im all- 
gemeinen nach dem Grade der Widerstandsfähigkeit sowie der Verschleppbarkeit des An- 
steckungsstoffs der Seuche durch Zwischenträger und nach den besonderen Verhältnissen des 
Falles zu richten. 
8 13. 
Bei Viehseuchen, deren Ansteckungsstoff leicht zerstörbar ist und im wesentlichen durch die 
erkrankten Tiere verschleppt wird, genügt die Reinigung mit nachfolgender Tünchung der 
Stalldecken, Wände, Pfosten, Pfeiler, Standscheiden, Türen, des Fußbodens nebst Jaucherinnen 
und der Gerätschaften mit dünner Kalk= oder Chlorkalkmilch. Eisenteile sind mit verdünntem 
Kresolwasser oder mit Karbolsäurelösung zu bepinseln. Das gleiche Verfahren kann bei Holz- 
und Steinteilen sowie bei glasierten Tonkacheln an Stelle der Tünchung mit Kalk= oder Chlor= 
kalkmilch angewandt werden.
	        
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