Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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1. Pferd. 
1. Die beiden linken Lagen des großen Grimmdarms und der kleine Grimmdarm 
(Mastdarm) sind aus der Bauchhöhle herauszunehmen. Die ersteren sind an die rechte und der 
letztere an die linke Seite des Kadavers zu legen. Dann sind Leer= und Hüftdarm zu untersuchen. 
Der Untersuchung geht die Prüfung des Gekröses mit seinen Lymphgefäßen und Lymphknoten 
voraus. Dann ist die äußere Beschaffenheit der genannten Darmteile (Farbe, Ausdehnung und 
sonstiges Verhalten) zu bestimmen. Der Leerdarm ist an seiner Ursprungsstelle aus dem 
Zwölffingerdarme zweimal zu unterbinden und zwischen beiden Unterbindungen abzu- 
schneiden. Dann sind Leer= und Hüftdarm längs der Ansatzstelle des Gekröses abzutrennen und 
der Hüftdarm eine Handbreit vor der Hüftblinddarmöffnung abzuschneiden. Nach der Heraus- 
nahme sind beide Darmteile an der Ansatzstelle des Gekröses mit Hilfe einer Darmschere auf- 
zuschlitzen. Ferner ist der kleine Grimmdarm in die Bauchhöhle zurückzunehmen, sein Gekröse 
mit den Lymphknoten und Lymphgefäßen zu untersuchen und seine äußere Beschaffenheit 
zu bestimmen. Der kleine Grimmdarm ist dann vom Mastdarm abzuschneiden und längs der 
Ansatzstelle des Gekröses abzutrennen. Die Ubergangsstelle zwischen dem großen und kleinen 
Grimmdarm ist zu unterbinden und der letztere hinter der Unterbindung abzuschneiden. Auch 
der kleine Grimmdarm ist an der Anfatzstelle des Gekröses mit der Darmschere aufzuschneiden. 
Nachdem ferner das Gekröse des großen Grimmdarms nebst Lymphgefäßen und Lymphknoten 
untersucht, die äußere Beschaffenheit des Blind= und Grimmdarms ermittelt und Netz und 
Bauchspeicheldrüse von der magenähnlichen Erweiterung des großen Grimmdarms abgetrennt 
worden sind, werden beide Darmteile im Zusammenhang aus der Bauchhöhle herausge- 
nommen. Darauf ist der große Grimmdarm dicht neben den Blutgefäßen und in ihrem Ver- 
lauf und der Blinddarm im Verlauf eines Bandstreifens mit der Darmschere aufzuschneiden. 
Schon während des Aufschneidens ist der Inhalt der einzelnen Darmabschnitte festzustellen. 
Ferner wird nach der Reinigung des Darmes die Beschaffenheit der einzelnen Abschnitte er- 
mittelt, wobei die lymphatischen Haufen im Dünndarm besonders zu beachten sind. 
2. Sodann werden Milz und Netz herausgenommen. Bei der Milz sind Länge, Breite 
und Dicke zu bestimmen. Dann wird die Milz über die äußere Fläche der Länge nach durch- 
schnitten. Wenn einzelne Stellen verändert sind, werden sie noch besonders durchschnitten. 
3. Magen und Zwölffingerdarm werden, nachdem ihre äußere Beschaffenheit untersucht 
worden ist, in ihrer natürlichen Lage geöffnet, und zwar der Magen an seiner großen Krümmung 
und der Zwölffingerdarm anseiner unteren Fläche. Schon während des Aufschneidens wird der 
Inhalt des Magens und des Zwölffingerdarms betrachtet und bestimmt. Dann wird die Weg- 
samkeit des Lebergallenganges, namentlich seines in der Darmwand gelegenen Teiles, ermittelt. 
Man betrachtet das Vatersche Divertikel, preßt den Inhalt durch sanften Druck hervor und stellt 
durch Druck auf den Gang die Ausflußmöglichkeit der Galle fest. Schließlich wird der Gallen- 
gang bis zur Leberpforte aufgeschnitten; dabei wird gleichzeitig die Pfortader geprüft. Zur 
weiteren Untersuchung werden Magen und Zwölffingerdarm herausgenommen.
	        
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