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knoten, die stets durch Einschneiden genau untersucht werden müssen, zu berücksichtigen. Hieraus
ergibt sich, daß die zur Untersuchung der Weichteile der Gliedmaßen vorzunehmenden Schnitte
möglichst in einer dem Verlaufe der Blut= und Lymphgefäßstämme entsprechenden Richtung
geführt werden müssen, und daß die Untersuchung der Gelenke, deren zweckmäßigste Offnung
meist durch Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt erfolgen muß. Schließlich sind in
Fällen, in denen Veränderungen an den inneren Abschnitten der Knochen erwartet werden
können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochenweichteile (Beinhaut, Bandapparate)
die Knochen herauszuschneiden und nach Durchsägung weiter zu untersuchen. Wo es nötig ist,
die inneren Teile der Hufe, Klauen usw. zu untersuchen, sind die Hornkapseln abzutrennen;
doch genügt es oft, die Hufe, Klauen usw. im Pfeildurchmesser zu durchsägen oder zu durch-
schneiden.
9. Die Offnung des Wirbelkanals.
§ 18.
Die Wirbelsäule wird an der Rückenseite geöffnet. Nachdem die Haut vom Rumpfe
vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen entfernt und die Muskeln von den
Dornfortsätzen und den Bogenstücken abgetrennt worden sind, wobei auf die Beschaffenheit
der genannten Teile und namentlich auf Knochenbrüche zu achten ist, werden die Dornfortsätze
mit den anstoßenden Teilen der Wirbelbogen abgemeißelt. Hierbei ist jede Verletzung der
Rückenmarkshäute sorgfältig zu vermeiden. Darauf untersucht man die äußere Fläche der harten
Rückenmarkshaut, und es wird, nachdem sie durch einen Längsschnitt geöffnet worden ist,
etwaiger ungewöhnlicher Inhalt, z. B. Flüssigkeit, ermittelt. Dann prüft man die Beschaffen-
heit des oberen Abschnitts der weichen Rückenmarkshaut. Demnächst wird die harte Rücken-
markshaut mit dem Rückenmark aus dem Wirbelkanale herausgenommen, indem auf jeder Seite
durch einen Längsschnitt die Nervenwurzeln nach und nach durchschnitten werden. Sollte eine
Untersuchung des Gehirns noch nicht stattgefunden haben, so wird das Rückenmark mit der harten
Rückenmarkshaut hinter dem großen Hinterhauptsloche durchschnitten. Das Rückenmark darf
hierbei weder gedrückt noch gequetscht werden. Nunmehr wird die Beschaffenheit der unteren
Abschnitte der harten Rückenmarkshaut und diejenige der weichen Rückenmarkshaut geprüft,
demnächst das äußere Verhalten des Rückenmarkes angegeben und endlich eine größere Zahl
von Querschnitten mit einem dünnen und scharfen Messer durch das Rückenmark geführt, um
seine innere Beschaffenheit zu bestimmen. Schließlich werden die Wirbel und Wirbelscheiben
geprüft und, wenn Veränderungen an ihnen ermittelt worden sind, die betreffenden Wirbel
herausgenommen und in der Regel in der Richtung des Pfeildurchmessers durchsägt.
III. BZesondere Bestimmungen über die Zerlegung bei einzelnen Seuchen.
§l 19.
(1) In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum handelt, durch die Zerlegung eines
Tieres das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein verkürztes Versahren