Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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knoten, die stets durch Einschneiden genau untersucht werden müssen, zu berücksichtigen. Hieraus 
ergibt sich, daß die zur Untersuchung der Weichteile der Gliedmaßen vorzunehmenden Schnitte 
möglichst in einer dem Verlaufe der Blut= und Lymphgefäßstämme entsprechenden Richtung 
geführt werden müssen, und daß die Untersuchung der Gelenke, deren zweckmäßigste Offnung 
meist durch Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt erfolgen muß. Schließlich sind in 
Fällen, in denen Veränderungen an den inneren Abschnitten der Knochen erwartet werden 
können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochenweichteile (Beinhaut, Bandapparate) 
die Knochen herauszuschneiden und nach Durchsägung weiter zu untersuchen. Wo es nötig ist, 
die inneren Teile der Hufe, Klauen usw. zu untersuchen, sind die Hornkapseln abzutrennen; 
doch genügt es oft, die Hufe, Klauen usw. im Pfeildurchmesser zu durchsägen oder zu durch- 
schneiden. 
9. Die Offnung des Wirbelkanals. 
§ 18. 
Die Wirbelsäule wird an der Rückenseite geöffnet. Nachdem die Haut vom Rumpfe 
vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen entfernt und die Muskeln von den 
Dornfortsätzen und den Bogenstücken abgetrennt worden sind, wobei auf die Beschaffenheit 
der genannten Teile und namentlich auf Knochenbrüche zu achten ist, werden die Dornfortsätze 
mit den anstoßenden Teilen der Wirbelbogen abgemeißelt. Hierbei ist jede Verletzung der 
Rückenmarkshäute sorgfältig zu vermeiden. Darauf untersucht man die äußere Fläche der harten 
Rückenmarkshaut, und es wird, nachdem sie durch einen Längsschnitt geöffnet worden ist, 
etwaiger ungewöhnlicher Inhalt, z. B. Flüssigkeit, ermittelt. Dann prüft man die Beschaffen- 
heit des oberen Abschnitts der weichen Rückenmarkshaut. Demnächst wird die harte Rücken- 
markshaut mit dem Rückenmark aus dem Wirbelkanale herausgenommen, indem auf jeder Seite 
durch einen Längsschnitt die Nervenwurzeln nach und nach durchschnitten werden. Sollte eine 
Untersuchung des Gehirns noch nicht stattgefunden haben, so wird das Rückenmark mit der harten 
Rückenmarkshaut hinter dem großen Hinterhauptsloche durchschnitten. Das Rückenmark darf 
hierbei weder gedrückt noch gequetscht werden. Nunmehr wird die Beschaffenheit der unteren 
Abschnitte der harten Rückenmarkshaut und diejenige der weichen Rückenmarkshaut geprüft, 
demnächst das äußere Verhalten des Rückenmarkes angegeben und endlich eine größere Zahl 
von Querschnitten mit einem dünnen und scharfen Messer durch das Rückenmark geführt, um 
seine innere Beschaffenheit zu bestimmen. Schließlich werden die Wirbel und Wirbelscheiben 
geprüft und, wenn Veränderungen an ihnen ermittelt worden sind, die betreffenden Wirbel 
herausgenommen und in der Regel in der Richtung des Pfeildurchmessers durchsägt. 
III. BZesondere Bestimmungen über die Zerlegung bei einzelnen Seuchen. 
§l 19. 
(1) In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum handelt, durch die Zerlegung eines 
Tieres das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein verkürztes Versahren
	        
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