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86.
")) Bewegliche Feuerungen wie Waschkessel, Gluthäfen, Räucherpfannen, Koch= und
Heizeinrichtungen für Gas, Erdöl, Weingeist und dergl. dürfen in Räumen nicht benützt
werden, in denen sich Garben, Stroh, Futter und andere leicht brennbare oder besonders
feuergefährliche Stoffe (zu vergl. § 43 der Vollzugsverfügung zur Bauordnung) befinden,
oder in denen brennbare Gase und Dämpfe entstehen, oder leicht entzündliche Körper in
staubähnlichem oder faserigem Zustand sich in dichten Mengen mit der Luft vermischen.
() In Stallungen, deren Decken und Wände wenigstens nach § 4 der Verfügung des
Ministeriums des Innern über Feuerungseinrichtungen feuersicher verwahrt sind, kann dic
Ortspolizeibehörde die Benützung geschlossener beweglicher Feuerungen zulassen, wenn
Offnungen, die in Räume der in Abs. 1 genannten Art führen, dichte Verschlüsse erhalten.
# In andern als den in Abs. 1 und 2 bezeichneten Räumen dürfen offene bewegliche
Feuerungen nur benützt werden, wenn Böden, Decken und Wände dieser Räume wenigstens
nach § 4 der Ministerialverfügung über Feuerungseinrichtungen feuersicher verwahrt sind
und wenn Offnungen, die in Räume der in Abs. 1 genannten Art führen, dichte Verschlüsse
erhalten. Auf kleine Koch= und Heizeinrichtungen für Gas, Erdöl, Weingeist und dergl.
findet die letztere Beschränkung keine Anwendung.
§ 7.
Holzspäne, Fackeln und ähnliche, Glut und Aschenabfall gebende Stoffe dürfen zur
Beleuchtung des Innern von Gebäuden nicht verwendet werden.
88.
Sl) In Räumen der in § 6 Abs. 1 genannten Art, also auch in Stallungen, darf unver-
wahrtes Licht oder Feuerzeug nicht verwendet und insbesondere nicht geraucht werden.
Bei Räumen, in denen brennbare Gase und Dämpfe entstehen, oder leicht entzündliche
Körper in staubähnlichem oder faserigem Zustand sich in dichten Mengen mit der Luft
vermischen, ist auch jede Annäherung mit unverwahrtem Feuer oder Licht verboten.
2) Soweit in Räumen der in § 6 Abs. 1 genannten Art der Gebrauch von Licht nicht durch
polizeiliche Verfügung verboten oder auf bestimmte Beleuchtungsarten beschränkt ist, muß