Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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VII 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
die Abänderung der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888. 184. 
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen 
Württemberg, Bayern und Baden einerseits und Preußen andererseits zur Regelung der Lotterie- 
verhältnisse. 161. 
Sämtliche Ministerien. Verfügung, betreffend abgekürzte Maß-= und Gewichtsbezeich- 
nungen. 181. 
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen 
Württemberg und Baden über die Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen zwischen den beider- 
seitigen Staatsgebieten vom 12. Dezember 1908 und des Nachtragsübereinkommens zu diesem 
Staatsvertrage vom 15. Dezember 1910. 176. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Lagerung und Aufbewahrung von 
mineralischen Olen, Ather, Schwefelkohlenstoff und ähnlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten. 184. 
Gesets, betreffend einen Fünften Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1911 
bis 31. März 1913. 201. 
24. Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Waldenbuch, 
Amtsoberamt Stuttgart, zur Erwerbung des für Regulierung des Aichflusses erforderlichen Grund- 
eigentums im Wege der Zwangsenteignung. 187. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Vollzug des Versicherungsgesetzes 
für Angestellte. 198. 
. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, be- 
treffend die Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter und der Inhaber des Anstellungs- 
scheins im Kommunaldienst. 202. 
. Königliche Verordnung, betreffend die Ordnungsstrafen. 188. 
f. Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Ver- 
fügung, betreffend die Grundbestimmungen der Zentralstelle für Gewerbe und Handel. 204. 
. Gesetz, betreffend einen Siebten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1911 
bis 31. März 1913. 202. 
Juli. 
. Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Erledigung der nach Art. 5 Abs. 1 des 
Lotterievertrags mit Preußen vom 29. Juli 1911 der Landesbehörde zukommenden Geschäfte. 221. 
Gesetz, betreffend einen Vierten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1911 
bis 31. März 1913. 229. 
f. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil. Bekanntmachung, betreffend den 
Familienvertrag der Reichs-Freiherren von Enzberg. 243. 
Verfassungsgesed, detreffend Anderung des § 164 223
	        
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