Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

857 
Anlage G. 
Gemeinde KE. 
Oberamts K. 
Verzeichnis 
Betriebsbeamten und Jacharbeiter, 
für welche besondere Zuschläge zu den Umlagekapitalen für die 
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zu machen sind. 
  
Anmerkung: 
1. Personen, welche einen geringeren als den festgesetzten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst (vergl. Spalte 6) 
haben, ünd in dieses Verzeichnis nicht aufzunehmen, ebensowenig Betriebsbeamte, deren Jahresarbeitsverdienst 
an Gehalt oder Lohn #V übersteigt. 
2. Ginträge, welche eine Anderung erfahren, sind zu streichen und unter einer neuen Nummer vorzutragen. 
3. Der Wert der Sachbezüge ist nach Ortspreisen, wie sie das Versicherungsamt festsetzt, zu berechnen (8 160 
Abs. 2 k. M. .
	        
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