Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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5) Gemeinderat Ladenburger in Ellwangen; Stellvertreter: Gemeinderat 
Wagner in Heidenheim. 
B. Abteilung für den zweiten Landeswahlkreis 
(Schwarzwald= und Donaukreis): 
1) Ministerialrat Friedel, Vorsitzender; Stellvertreter: Ministerialrat Dr. Bechtle; 
2) Regierungsrat Seitz; Stellvertreter: Oberregierungsrat Vöhringer, 
3) Regierungsrat Dr. Neuschler; Stellvertreter: Regierungsrat Dr. Hofacker; 
4) Gemeinderat Eisenlohr in Reutlingen; Stellvertreter: Gemeinderat Sont- 
heimer in Tübingen; 
5) Gemeinderat D'r. Schefold in Ulm; Stellvertreter: Gemeinderat Haueisen 
in Göppingen. 
IV. 1) Die Wahlvorschläge müssen bei dem Vorsitzenden der gemeinsamen Landes- 
wahlkommission, Ministerialdirektor von Scheurlen, unter der Adresse: Ministerium des 
Innern, Stuttgart, Dorotheenstraße 1, 
spätestens bis Dienstag, den 3. Dezember 1912, abends 7 Uhr 
eingereicht sein. 
Die Zahl der vorgeschlagenen Bewerber darf im ersten Landeswahlkreis höchstens 
neun, im zweiten höchstens acht, die Zahl der Ersatzmänner im ersten Landeswahlkreis 
höchstens vier, im zweiten höchstens drei betragen. 
Ein Bewerber oder Ersatzmann darf sich nur auf einem Wahlvorschlag und nur in 
einem Wahlkreis vorschlagen lassen, widrigenfalls er auf sämtlichen Wahlvorschlägen 
gestrichen wird. 
Die Wahlvorschläge müssen mit den beglaubigten Unterschriften von mindestens 
zwanzig nachweislich in die Wählerliste aufgenommenen Personen versehen sein.
	        
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