921
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betressen) die Deutsche Arzueitaxe 1913. Vom 19. Dezember 1912.
Die Deutsche Arzneitaxe 1913, amtliche Ausgabe, ist im Verlag der Weidmann'schen
Buchhandlung in Berlin, Zimmerstraße 94, erschienen.“)
Die neue Taxe gilt vom 1. Januar 1913 ab.
Bezüglich der Gewährung von Preisnachlässen wird, soweit nicht besondere Verein-
barungen bestehen, folgendes vorgeschrieben:
1. Bei Arzneilieferungen an öffentliche Anstalten und Kassen, an die Mannschaften
des K. Landjägerkorps einschließlich der Stationskommandanten, an K. Straßen-
und Schleußenwärter, sowie an solche Vereine und Anstalten, welche der öffent-
lichen Armenpflege dienen, findet, wenn der Taxbetrag der vierteljährlichen
Lieferung ohne die unter Nr. 3 erwähnten Arzneimittel die Summe von 20 K
übersteigt, bei Bezahlung binnen eines Monats nach Übergabe der Rechnung
ein Abzug von 10 % statt, insoweit dadurch der Rechnungsbetrag nicht unter
20 .K herabsinkt.
Ein Abzug von 15 00 tritt bei gleicher Bezahlungsweise ein, wenn der Tax-
betrag der vierteljährlichen Lieferung an die in Abs. 1 genannten Bezieher ohne die
unter Nr. 3 erwähnten Arzneimittel die Summe von 150 .K übersteigt, insoweit
der Rechnungsbetrag dadurch nicht unter 135 .K herabsinkt.
Bei Lieferungen von Tierarzneien an die in Nr. 1 bezeichneten Anstalten, Kassen
und Vereine werden bei Bezahlung binnen eines Monats nach Übergabe der
Rechnung von dem Gesamtbetrag 10 % in Abzug gebracht.
Im übrigen findet derselbe Abzug von 10 0% bei jeder tierärztlichen Verord-
nung statt, wenn der Betrag der gleichzeitig verordneten Arzneimittel 5 .K über-
*) In Buchform gebundene Exemplare der amtlichen Ausgabe mit der württ. Einführungsbekanntmachung
konnen zum Preis von A 1.25 (gegen Voreinsendung von A 1.45 portofrei oder gegen Nachnahme von AX 1.65))
von der Truckerei des Regierungsblatts Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart, Christophstraße 26)
bezogen werden. Die Oberamtsärzte erhalten ein Exemplar durch das Ministerium des Innern geliefert.