Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge zu 
sorgen und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 1. April 1913 an 
den Verwaltungsrat einzusenden. 
Stuttgart, den 27. Dezember 1912. 
Für den Staatsminister: 
Haag. 
Gekanntmachung des Ministeriums des Jnnern. 
betrefsend eine Abanderung des Statuls eines Keuerwehrdienstehrenzeichens. Vom 27. Dezember 1912. 
Seine Königliche Majestät haben in Gnaden zu genehmigen geruht, daß 
der § 2 des Statuts eines Feuerwehrdienstehrenzeichens vom 3.## 
folgende Fassung erhält: 
§ 2. 
Das Ehrenzcichen besteht aus einer Bronzemedaille von 37 mm Durchmesser mit 
einer oben auf dem Rande aufgesetzten Königskrone. Die Vorderseite zeigt im inneren, 
sechseckigen, vertieften Felde einen Feuerwehrhelm mit zwei sich kreuzenden Feuer- 
wehrbeilen und eine senkrecht gestellte Feuerwehrleiter, auf dem äußeren Umfassungs- 
kreis einen Lorbeerkranz und die Umschrift „Für 25jährige Dienstzeit“ sowie oben in 
der Mitte unter der Königskrone den Anfangsbuchstaben des Königlichen Namens. 
Die sonst glatte Rückseite trägt die Inschrift: „Für 25jährige Dienstzeit". 
Das Ehrenzeichen wird an einem 37 mu breiten, seidenen Bande mit drei roten und 
zwei schwarzen senkrechten Streifen von gleicher Breite auf der linken Brust getragen. 
Das Tragen des Bandes ohne Ehrenzeichen ist nicht gestattet. 
Stuttgart, den 27. Dezember 1912. 
Für den Staatsminister: 
Haag. 
  
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart. 
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