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Angestellte. Vollzug des Versicherungsgesetzes für Angestellte. 198.
Anstaltsvorstände. Berufsvormundschaft von Anstaltsvorständen. Gesetz. 158. — Vollzugs-
verfügung. 778.
Berufsvormundschaft über Fürsorgezöglinge. 782. Berichtigung. 912.
Anstellungsschein. Bestimmungen über die Anstellung der Inhaber desselben im Zivilstaats-
dienst. 58. — im Kommunaldienst. 202.
Anwärter für die Unterbeamtenstellen im Eisenbahnbetrieb. Ausbildung und Prüfung. 99.
Apotheker. Anmeldepflicht (Art. 10 des Oberamtsarztgesetzes). 270.
Deutsche Arzneitaxe 1913. 921.
Arbeiten und Lieferungen in den Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrs-
abteilung, des Innern und der Finanzen. Vergebung. 37.
Arbeiter. Einrichtung und Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder
Thomasschlackenmehl gelagert wird. 14.
Die zur Durchführung des Hausarbeitgesetzes zuständigen Behörden. 20.
Gesundheitspolizeiliche Maßregeln im Falle der Beschäftigung österreichisch-polnischer
Wanderarbeiter. 100.
Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz. und Hammer-
werken. 154.
Festsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der landwirtschaftlichen
Arbeiter. 904.
Die nach dem Hausarbeitgesetz zu führenden Verzeichnisse. 912.
Verfügung, betreffend Bauaufzüge. 916.
Arbeiterversicherung (. Reichsversicherungsordnung.
Arzneitaxe, Deutsche, 1913. 921.
Auflösung der Ständeversammlung. 635.
Aufzüge s. Bauauszüge.
Ausbildung und Prüfung der Anwärter für die Unterbeamtenstellen im Eisenbahnbetrieb. 99.
Ausbildungskosten der Zöglinge der evangelisch-theologischen Seminare. 543. 544. — der
Zöglinge der katholischen Konvikte. 546.
Ausführungsgesetz
zur Reichsversicherungsordnung. 245. — Ubergangsbestimmungen. 676. — Voll-
zugsverfügung. 820.
zum Viehseuchengesetz. 279. — Ausführungsvorschriften. 293.
Aushebung. Ermächtigung des Kaiserlichen Konsulats in Constantza zur Zurückstellung militär-
pflichtiger Deutscher. 155.
Anderung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 784.
Ausländische Weine. Gebührenfestsetzung für deren Untersuchung. 72.