Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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HBekauntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Errichtung eines Kaufmannsgerichts. Vom 15. April 1913. 
Auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 266) ist in 
Geislingen für den Bezirk dieser Stadtgemeinde und der Gemeinden Gingen a. d. Fils, 
Kleinsüßen und Kuchen ein Kaufmannsgericht errichtet worden. Esist am 27. Februar 1913 
in Wirksamkeit getreten. 
Stuttgart, den 15. April 1913. Fleischhauer. 
gehanntmachung des A#miseriums des Innern, 
betreffend die Genehmigung der Stiftung „Wilhelmshospital“ in Kirchheim u. C. Vom 22. April 1913. 
Seine Majestät der König hat vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
14. April 1913 der Stiftung „Wilhelmshospital“ in Kirchheim u. T. die nach- 
gesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 22. April 1913. Fleischhauer. 
Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, 
betreffend die land= und forstwirtschaftlichen Aufnahmen im Jahre 1913. Vom 29. April 1913. 
Nachdem der Bundesrat laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. März 
ds. Is. (Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 196) für das Jahr 1913 eine Wieder- 
holung der letztmals im Jahre 1900 erfolgten land= und forstwirtschaftlichen Aufnahmen 
angcordnet hat, wird folgendes verfügt: 
1) Die durch § 1 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen 
vom 11. Mai 1911 (Reg. Bl. S. 74) vorgeschriebene Anbauübersicht erhält für 
das Jahr 1913 mehrfache Anderungen und Erweiterungen; insbesondere ist außer der 
landwirtschaftlich benützten Fläche (Acker= und Gartenländereien, Wiesen, Weiden, Wein- 
berge) auch die Fläche der Waldungen, der Haus= und Hofräume, des Moorlandes, 
des sonstigen Od= und Unlandes, des Wegelandes, der Friedhöfe, öffentlichen Park- 
anlagen, Gewässer usw. auf Grund des Ortsgrundsteuerkatasters und des neuesten 
Anderungsverzeichnisses zu demselben darzustellen.
	        
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