Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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ekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Genehmigung der Fabrikant Beinrich Weiß'schen Stistung in Stuttgart. 
Vom 23. Mai 1913. 
Seine Königliche Majestät haben am 15. Mai ds. IJs. der Fabrikant 
Heinrich Weiß'fschen Stiftung in Stuttgart die nachgesuchte Genehmigung 
allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 23. Mai 1913. 
Fleischhauer. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zengnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Spanien und portugal. Vom 28. Mai 1913. 
Die vom Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 19. Mai 1913 (Zentralblatt 
für das Deutsche Reich von 1913 Nr. 26 S. 527) wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 28. Mai 1913. 
Fleischhauer. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem Oberstabsarzt a. D. Dr Otto Wendel in Madrid ist in Erweiterung der Bekannt- 
machung vom 4. Mai 1908 (zentralblatt S. 184) —:) auf Grund des & 42 Ziffer 2 der Deutschen 
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1# bis c ebendaselbst 
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche 
ihren dauernden Aufenthalt in Spanien oder in Portugal haben. 
Gleichzeitig wird der Stabsarzt a. D., Sanitätsrat Dr Max Brausewetter, welcher 
seinen Wohnsitz von Malaga nach Madrid verlegt hat, für den Fall der Behinderung des 
Dr Wendel als Untersuchungsarzt im Sinne des § 42 Ziffer 1 a bis c der Deutschen Wehrordnung 
für die in Spanien oder in Portugal lebenden militärpflichtigen Deutschen bestellt. 
Die dem Dr Brausewetter durch Bekanntmachung vom 15. Februar 1909 (Zentralblatt S. 54) 5) 
erteilte Ermächtigung für den Konsulatsbezirk Malaga ist hiermit erloschen. 
Berlin, den 19. Mai 1913. Der Reichskanzler 
Im Auftrage: Dammann. 
*) Reg. Bl. 1108 S. 134.) Reg. Bl. 1900 S. 15.
	        
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