Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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3. analytische Geometrie mit Einschluß der Elemente der Theorie der höheren Kurven 
sowie der Krümmungstheorie; 
4. synthetische Geometrie mit Einschluß der Flächen zweiten Grades; 
5. darstellende Geometrie einschließlich der Elemente der Perspektive mit Anwendungen. 
(, Die Analysis umfaßt: 
1. Höhere Algebra mit Einschluß der Eliminationstheorie; 
2. Differential= und Integralrechnung mit Einschluß der partiellen Differential- 
gleichungen und der Elemente der Funktionentheorie. 
ull) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf sämtliche genannten Fächer mit 
Ausnahme der praktischen Geometric. 
(!Vy) Die mündliche Prüfung umfaßt: 
1. Praktische Geometrie; 
2. analytische Geometrie; 
3. Differential- und Integralrechnung. — Zugleich wird dem Kandidaten Gelegen- 
heit gegeben, seine Bekanntschaft mit der geschichtlichen Entwicklung der wichtigsten mathe- 
matischen Probleme darzulegen. 
§ 16. Mechanik und Phuysik. 
(0) Verlangt wird: 
1. Mechanik, insbesondere der starren Systeme; 
2. genaue Kenntnis der Experimentalphysik und ihrer Anwendungen; 
3. in der theoretischen Physik eingehende Bekanntschaft mit einem der drei Gebiete: 
Wärme, Optik, Elektrizität mit Magnetiemus; 
4. Bekanntschaft mit den wichtigsten physikalischen Instrumenten und Ubung in der 
Handhabung der für den Schulunterricht erforderlichen Apparate (praktische Physik). 
(II) Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind: 
Mechanik; 
Experimentalphysik; 
.l theoretische Physik. 
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