Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

162 
Geologie. 
(l In der Mineralogie haben alle Kandidaten nachzuweisen: Kenntnis der 
Grundlehren der Kristallographie und Mineralogie, auf Anschauung gegründete Kenntnis 
der am häufigsten auftretenden, insbesondere der gesteinbildenden Mineralien. 
(II) In Geologie A wird verlangt: 
1. Umfassendere Kenntnis der Petrographie, der allgemeinen und der historischen 
Geologie; 
2. Bekanntschaft mit den Grundlagen der Paläontologie; 
3. Übersicht über die wichtigsten geologischen Verhältnisse der Erdoberfläche; Einsicht 
in den geologischen Aufbau Deutschlands. 
(III In Geologie B wird gefordert: 
1. Kenntnis der Grundlehren der Petrographie, der allgemeinen und der historischen 
Geologie; 
2. Einsicht in den geologischen Aufbau Südwestdeutschlands. 
(IV) In der schriftlichen Prüfung sind zwei Aufgaben zu bearbeiten, die nicht 
dem Gebiet der Mineralogie zu entnehmen sind. Kandidaten, die eingehendere Studien 
in der Mineralogie und Petrographie gemacht haben, können diese in der schriftlichen 
oder mündlichen Prüfung nachweisen; von ihnen wird in der historischen Geologic nur 
eine Übersicht verlangt. 4 
(V. In der mündlichen Prüßfung, die sich bei jedem Kandidaten auf das ganze 
für ihn geltende Gebiet erstreckt, ist besonders auch UÜbung im Beobachten und Bestimmen 
von Mineralien, Gesteinen und Leitfossilien darzutun, ferner in Geologie A Bekanntschaft 
mit der geschichtlichen Entwicklung der Geologie. 
Geographie. 
) Verlangt wird von allen Kandidaten: 
1. Kenntnis der Lehren der allgemeinen Geographie (mathematische Geographie;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.