Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

bei der Bahn Bretten —Kürnbacch... .. ... 8300 M, 
„ „ „ Biberach—Uttenweikier 5 000. K, 
„ „ „ Schönaich—Waldenbuz 10 000 M, 
„ „ „ Schömberg—Rottwillll .. 12 520.K, 
„ „ „ Künzelsau—Forchtenberrggg 5000 4#% 
„ „ „ Ludwigsburg—Markgrönigen 10 000 M, 
„„„Dornstetten — Pfalzgrafenweilerr .. ... 7 000 M 
je für ein Kilometer Betriebslänge bezahlen und das für Bahnzwecke erforderliche Wasser 
unentgeltlich abgeben oder eine entsprechende Entschädigung hiefür leisten. 
Art. 3. 
Als Staatsbeitrag zum Bau einer Nebenbahn von Neuenstadt nach Ohrnberg durch 
einen Privatunternehmer (Art. 4 des Gesetzes vom 25. August 1909, Reg. Bl. S. 214) 
werden 316 000 K bestimmt. 
Art. 4. 
Für den Bau von zweiten Gleisen werden 4 000 000 / bestimmt, und zwar: 
1. für die Bahnstrecke Ulm—Aulendorf als vierter Teilbetrgg 1 000 000 +#% 
2. für die Bahnstrecke Horb—Rottweil als erster Teilbetrgge 1 000 O000 4% 
3. für die Bahnstrecke Böblingen—Eutingen als erster Teilbetrag 1.0000000 4. 
4. für die Bahnstrecke Gmünd—(alen als erster Teilbetnrnntg .. 850 000 4% 
5. für die Bahnstrecke Calmbach—Wildbad als erster Teilbetrag 150 000.K. 
Art. 5. 
Für den Umbau des Hauptbahnhofs Stuttgart und weitere Eisenbahn-Neu= und Er- 
weiterungsbauten zwischen Ludwigsburg und Plochingen (Art. 1 des Gesetzes vom 
13. August 1907, Reg. Bl. S. 355, Art. 6 des Gesetzes vom 25. August 1909, Reg. Bl. 
S. 214, und Art. 5 des Gesetzes vom 15. August 1911, Reg. Bl. S. 514) werden als siebter 
Teilbetrag 10 000 000 A¼ bestimmt.
	        
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