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Art. 6.
Für sonstige Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen
Bahnen werden 7 980 000 . bestimmt, und zwar:
1. für die Erweiterung der Station Maulbronn als erster Teilbetrag. 500000 4
2. für die Herstellung von Bahnsteigunterführungen auf dem Bahnhof
Mühlacker... ... ... 200 000 ./A
3. für die Herstellung eines Uberholungsgleises auf der Station Groß-
sachsenheim als zweiter Teilbettntntntgagg 324 000 4%
4. für die Erweiterung der Station Asperg als dritter Teilbetrag 490 000 K.
5. für den Bau einer neuen Wagenwerkstätte bei Kornwestheim als erster
Teilbetteggagaa 500 000 /
6. für die Erweiterung der Station Reichenbach an der Fils 210 000 MA
7. für die Erweiterung des Bahnhofs Göppingen als dritter Teilbetrag 800 000 K
8. für die Erweiterung der Station Eislingen an der Fils als dritter
u———.7v-v7. O 90 000 . K
9. für die Erweiterung der Station Westerstettten: 187 000 4%
10. für die Erweiterung des Bahnhofs Ulm als achter Teilbetrag 175 000 K#
11. für die Erweiterung der Station Münster am Neckar als erster Teilbetrag 200 000 K
12. für die Erweiterung der Station Königsbronn als erster Teilbetrag 200 000 K#
13. für die Erweiterung der Station Fellbach als erster Teilbetrag 400 000 M
14. für die Erweiterung der Station Winnender 220 000 .K
15. für die Erweiterung der Station Ohringen als erster Teilbetrag 200 000 4+#%
16. für die Erweiterung des Bahnhofs Tübingen und der dortigen Werk-
stätte als fünfter Teilbetntgege . . .. 1 300 000 .%
17. für die Erweiterung der Station Inzigkofen als erster Teilbetrag 220 000 .K.
18. für die Erweiterung des Bahnhofs Pforzheim als fünfter Teilbetrag 500 000 .K
19. für die Erweiterung der Station Stuttgart West als fünfter Teilbetrag 300 000 K