Bekannimachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in
Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika, in Britisch Südafrika und in der portugiefischen
fiolonie Mogambigne. Vom 18. August 1913.
Die vom Reichskanzler erlassenen Bekanntmachungen vom 5. August 1913 (Zentral-
blatt für das Deutsche Reich von 1913 Nr. 39 S. 734) werden zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Stuttgart, den 18. August 1913.
Fleischhauer. von Marchtaler.
Bekanntmachungen.
Dem praktischen Arzte Dr Charles J. Wagner in Toronto ist auf Grund des §& 42 Ziffer 2
der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 42 Ziffer 1a
bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Reichs-
angehörigen auszustellen, welche ihren dauernden Wohnsitz in Kanada oder den Vereinigten Staaten
von Amerika haben.
Berlin, den 5. August 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
Dem Oberarzt der Reserve a. D. Dr Adolf Flockemann in Bloemfontein und dem prak-
tischen Arzte Dr R. Hohmann in Port Elizabeth ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Reichsangehörigen auszustellen,
welche ihren dauernden Wohnsitz in Britisch Südafrika haben.
Gleichzeitig wird mit bezug auf die Bekanntmachungen vom 20. Oktober 1908 (Zentralblatt
S. 456)7) und vom 5. August 1904 (Zentralblatt S. 282)““) zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß
als Zuständigkeitsbezirk des Untersuchungsarztes Dr Simon in Kapstadt Britisch Südafrika und als
Zuständigkeitsbezirke des Untersuchungsarztes Dr Sthamer in Johannesburg Britisch Südafrika und
die portugiesische Kolonie Mogambique gelten.
Berlin, den 5. August 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
*) Reg. Bl. 1908 S. 264. ) Reg. Bl. 1904 S. 245.
Gedrudt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.