Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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der Ortsvorsteher gleichzeitig Verwaltungsaktuar ist und die Gemeinde und der 
Verwaltungsaktuariatsbezirk zusammen mindestens 1200 Einwohner zählen. 
4. In Gemeinden, in denen die Vorbereitung oder Erledigung der Geschäfte des Orts- 
vorstehers und Ratschreibers auf verschiedene Amter oder Beamte verteilt ist, 
muß Vorsorge dafür getroffen sein, daß der Kandidat während seiner Lehrzeit 
alle für seine Ausbildung wichtigen Geschäfte (8 3 der P.O.) gründlich kennen lernt. 
Lehrzeit bei einem Verwaltungsaktuar. 
83. 
(0) Die Lehrzeit bei einem Verwaltungsaktuar gilt nur dann als Vorbereitungsdienst 
im Sinne des § 3 der P.O. und des § 1 Abs. 1 dieser Verfügung, wenn der Verwaltungs- 
bezirk mindestens 1200 Einwohner zählt und der Verwaltungsaktuar nicht gleichzeitig 
mehr als einen in den ersten zwei Jahren des Vorbereitungsdienstes stehenden Kandidaten 
beschäftigt. Diese letztere Bestimmung gilt auch, wenn der Verwaltungsaktuar gleichzeitig 
Ortsvorsteher ist. 
C Die Vorschrift des § 233 Abs. 2 der Vollz. Verf. zur Gemeindeordnung wird durch 
vorstehende Bestimmungen nicht berührt. 
Gehilfenzeit bei einem Schultheißenamt. 
84. 
Auf die nach § 1 Abs. 2 dieser Verfügung bei einem Schultheißenamt abzuleistende 
Gehilfenzeit finden die in § 2 Nr. 1 und 4 für die schultheißenamtliche Lehrzeit aufgestellten 
Erfordernisse entsprechende Anwendung. 
Gehilfenzeit bei einem Oberamt. 
85. 
0) Das in § 1 Abs. 2 dieser Verfügung vorgeschriebene Gehilfenjahr bei einem Oberamt 
erledigen die Verwaltungskandidaten als oberamtliche Kanzleigehilfen. Vermag ein 
Kandidat eine solche Stelle nicht zu erlangen oder will er eine solche nicht übernehmen,
	        
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