Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

18 
— 
Vermögen: eigenes, 
nutznießliches, 
zu hoffendes, 
Hoffnung auf Unterstützung von Angehörigen. 
10. Steht der Verurteilte im Genuß einer Unfall-, Invaliden= oder Altersrente? 
11. Militärverhältnisse: 
12. Bemerkungen: 
Die Personalbeschreibung ist in den Beilagen in doppelter Ausfertigung enthalten. 
Ferner folgen im Anschlusse: 
die beglaubigte, mit der Bestätigungsordre versehene Abschrift der Urteilsformel mit den 
Urteilsgründen — oder — die Urteilsgründe folgen nach; 
ein Vorstrafenverzeichnis; 
die Urkunde über die Verpflichtung des Verurteilten zum Kostenersatz. 
  
, den 
Der Gerichtsherr: 
Zahl der Beilagen: 
Die Strafzeit ist vom *) an zu berechnen. 
Nachdem die Staatsanwaltschaft um Vollstreckung des Urteils ersucht worden ist, ist der 
Verurteilte angewiesen worden, sich zum Strafantritt spätestens am 
K K 
) bei der zu stellen. 
wird der Verurteilte der zur Erstehung der 
Strafe zugeliefert. 
, den 
R. Staatsanwalkschaft. 
*) Anmerkung: Hier ist entweder „Tag des Eintritts in die Strafanstalt“ einzusetzen oder ist der anderweitige 
Beginn der Strafzeit, letzterenfalls unter kurzer Angabe des Grundes hiefür anzugeben. 
"*) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.