Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Muster IV. 
Krkunde über die Perpflichtung zum Postenersatz. 
Dem zu 
verurteilten 
kann eine Verpflichtung zu Leistung eines Ersatzes für die Kosten der Strafvollstreckung 
nicht 
auferlegt werden. 
Oder: 
Für den zu 
verurteilten 
ist der Betrag des für die Kosten der Strafvollstreckung zu leistenden Ersatzes auf 
für das Jahr festgesetzt worden, welcher bei 
zu erheben ist. 
Kriegsgerichtsrat (oder Gerichtsoffizier).
	        
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