316 Privat-Lehranstalten. Lehranstalten in den Schutzgebieten. Lehranstalten im Ausland
Wolfenbüttel: Samson-Schule unter Leitung XIII. Freie und Hansestadt Lübeck.
des Professors Dr Ludwig Lübeck: Privatrealschule des Dr G. A. Reimam.
Tachau.
IX. Herzogtum Sachsen-Meiningen. XIV. Freie und Hansestadt Hamburg.
Salzungen: Privatrealschule von Heinrich Hamburg: Bieber'sche Privatrealschule unter
Christian Wehner. Leitung des Oberlehrers Friedrich
Bauch,
X. Herzogtum Sachsen-Altenburg. Stiftungsschule von 1815 unter
Gumperda bei Kahla: Lehr- und Erziehungs- Leitung des Professors Max Kut-
anstalt des Professors newskyy,
Dr Alfred Schaffner. Privatrealschule des Dr A. Wichard
XI. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Lange,
Keilhau: Erziehungsanstalt von Professor Dr Otto ietue des Dr Th. Wahr-
Mächter. Realschule der Talmud-Tora unter
XII. Fürstentum Waldeck. Leitung des Dr Joseph Gold-
Pyrmont: Pädagogium des Natango von Trip- schmidt,
penbach (Progymnasialabteilung Realschule des unter Leitung des
und Realschulabteilung mit kauf- Direktors M. Hennig und des
männischem Rechnen und Unter- Dr G. Tiede stehenden Paulinums,
richt in der Buchführung).) Pensionat des Rauhen Hauses.
Lehranstalten in den Schutgebieten.?
Tsingtau: Gouvernementsschule.
Tehranstalten im Kusland.
Antwerpen: Oberrealschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Direktors Dr Bernhard
Gaster,:)
Barcelona: Realschule des deutschen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr Otto Bölitz,s)
X) Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Reichs-
kommissars abgehaltenen Prüfung ausstellen, sofern für diese die Prüfungsordnung von Aufsichts wegen genehmigt it.
Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben
sind unstatthaft.
1) Die Berechtigung gilt bis Michaelis 1913 einschließlich.
:) Die Abschlußprüfung findet nach mindestens einjährigem Besuche der Untersekunda statt.
:) Mit rückwirkender Geltung für die Schlußprüfung 1912. Die Berechtigung gilt einstweilen bis 1915
einschließlich.