Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr Richard F. Gerlach in Philadelphia ist auf Grund des 
§ 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 42 
Ziffer 1 a bis c a. a. O. bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen. 
auszustellen, welche ihren dauernden Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, 
Mexiko, Mittelamerika und Westindien haben. 
Berlin, den 31. Oktober 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Gebührenordnung für die Prüfung der Einrichtung und des Betriebs von Aufzügen 
(Fahrstühlen) durch die Ingenieure des Württembergischen Revisionsvereins. 
Vom 19. November 1913. 
Die Gebührenordnung zu der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
31. August 1910, betreffend Einrichtung und Betrieb von Aufzügen (Anl. IV zu 8§ 36 
der Verfügung, Reg. Bl. S. 462) erhält nachstehende Fassung: 
# — — — — 
  
  
  
Gebührensatz für 
« -—-»- Bemer. 
Nr. Angabe des Prüfungsgeschäfts einen J einen ## 
Versonen-Lasten-ahrstuhl kungen 
aufzug") aufzug 21) 
  
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I.Für die Abnahme (833) einschließlich Revision der Zeichnungen, 
Beschreibung, Berechnung und Abgabe der Bescheinigung: 
1. für den ersten Aufzaug.. 41130 20 10 
2. für jeden folgenden an demselben Tage untersuchten 
Aufzug desselben Betriebs oder in demselben Gemeinde- 
  
  
  
  
  
E. 
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bezirke gelegener Betriebe desselben Besitzers 15 10 5 #*# 
II. Für die wiederkehrenden Untersuchungen (§ 34: 2# 
1. für den ersten Aufggig20 15 — EE: 
2. für jeden folgenden an demselben Tage untersuchten Sc n 
Aufzug desselben Betriebs oder der in demselben Ge- 228 
meindebezirke gelegenen Betriebe desselben Besitzers .15 10 — Ze 
IIII. Für die Führerprüfung (§ 32): * - 
1. für den 1. Fühhrer 5 — — S 
2. für jeden folgenden an demselben Tage in demselben 
Betriebe geprüften Führhrer 2,50| —
	        
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