Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Birkenfeld erforderlichen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege der 
Zwangsenteignung zu erwerben. 
Nach diesem Plan erstrecken sich die bei den Erweiterungsbauten, insbesondere 
bei dem Bau des Verschiebebahnhofs Brötzingen, auf der Markung Birkenfeld herzu— 
stellenden Anlagen von der Landesgrenze gegen Baden bis zum Anfang des Bahn— 
hofs Birkenfeld. Neben die Hauptgleise der zweigleisig auszubauenden Enzbahn 
sollen ein Ausziehgleis und einige weitere Nebengleise gelegt werden. Die Möglichkeit 
späterer Erweiterung ist vorzusehen. Der schienengleiche Wegübergang an der Landes- 
grenze wird durch eine Wegunterführung ersetzt. Für Beamte und Unterbeamte der 
Bahnstation und des Verschiebebahnhofs Brötzingen sollen auf der Markung Birkenfeld 
westlich von der Staatsstraße Pforzheim—Wildbad in der Nähe der Landesgrenze 
Wohnhäuser erbaut werden. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn= 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen ver- 
treten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Gegeben Stuttgart, den 3. Dezember 1913. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. Habermaas. 
  
Königliche Verordnung, 
betreffend die Zwangsenteignung für den Bau eines zweiten Gleises auf der Bahnstrecke 
Talmbach—Wildbad. Vom 11. Dezember 1913. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs- 
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken, (Reg. Bl. S. 446) 
verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, was folgt:
	        
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