Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

Wohnungsanmel dung (Reuanziehender) 
Am 
eingezogen:) 
ist im Hause 
straße Nr. 
„ SStock (bei ) 
  
Vor- und Zuname 
(sämtliche Bornamen; Ruf- 
name zu unterstreichen; bei 
Frauen auch Mädchenname) 
  
  
  
Stand Geburts- 
oder 
Geburtsort 
(mit näherer 
t abe des 
« eram 
Beruf ag "% Bez.-Amts, 
1 Reg.-Bez. usw.) 
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Vesch. 
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Ssher- Staats. Ort des 
¶ angebbrig Gemeinde- 
keit bürgerrechts 
and 
  
  
Seitheriger Wohnort: 
Früherer Aufenthalt in hiesiger Gemeinde? 
Militärverhältnis: 
  
Ungeschlossene Ausweispapiere: 
*) Ehefrauen und Kinder können bei gleichem Famüien- 
namen auf einen Vordruck mit dem Ehemann, dem 
Vater oder der Mutter gesetzt werden; im übrigen ist für 
iede Person ein besonderer Vordruck zu verwenden. 
*#) Neben 
eines Haus 
dem Mieter auch der Vermieter; für Mitglieder 
ushalts oder Personen in Anstalten ausschließlich 
der Haushalts= oder Anstaltsvorstand. 
  
19 
Unterschrift des oder der Meldepflichtigen:) 
Sbescheimgung! 
über Wohnungsanmeldung 
ür 
(Vor- und Zuname:) 
(Stand oder Beruf:) 
und folgende zugleich angezogene 
Familienangehörige: 
(Ehefrau:2: 
(Kinder:) 
, geborene 
eingezogen am 
UÜbergebene Ausweispapiere: 
, den 19 
Ortspolizeibehörde 
(Einwohnermeldeamt) 
*) Die vorbereitende Ausfüllung der Be- 
scheinigung (bei brieflicher Meldung 
unter Anschluß von 5 Pf. Porto) gilt 
als Antrag auf Erteilung der Beschei- 
nigung.
	        
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