Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

—e#- — N u s— 
—————— 
Wohnungsabmeldung (Wegziehender) 
Wescheinigung 
über Wohnungsabmeldung 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Am. wird von dem Hauose straße r. „ Stock für 
(bei ) nahy — wegziehen: *) d am nach wegziehenden 
— (Vor-- und Zuname:) 
Vor. und guname s Geburtstag (Stand oder Beruf:) 
(Personenstand:) 
# staatsangehörig (nebst Ehefrau u. Kindern) 
« in 
und folgende zugleich wegziehende 
Familienangehörige: 
(Ehefrau:) geborene 
geb. am 
(Kinder:) , geb. am. 
6 , geb. am 
, geb. am 
, geb. am 
) , geb. am. 
Die Abmeldebescheinigung wird unter der Adrese. :, = , (Ort.) , 
(Straße und Nummer:) erbeten, wofür Pf. in Briefmarken beiliegen. den 19 
. * .. Ortspolizeibehörde 
) Ehefrauen und Kinder können bei g.eichem Familien- , den. 19 (Einwohnermeldeamt) 
namen auf einen Vordruck mit dem Ehemann, dem 
Unterschrift 
Bater oder der Mutter gesetzt werden; im übrigen ist für 
jede Person ein besonderer Vordruck zu verwenden. 
*#) Neben dem Mieter auch der Vermieter; für Mitglieder 
eines Haushalts oder Personen in Anstalten ausschließlich 
der Haushalts- oder Anstaltsvorstand. 
des oder der Meldepflichtigen:“) 
*) Die Bescheinigung ist vom Meldepflich- 
tigen durch Ausfüllung vorzubereiten.
	        
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