Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

Muster 2. 
(Zu § 18 Abs. 2.) 
Vorläufige Bescheinigung 
der Prüfungskommission in 
über den Ausfall des naturwissenschaftlichen Abschnitts 
der tierärztlichen Vorprüfung 
für den Studierenden der Veterinärmedizin 
Der Studierende der Veterinärmedzdin 
aus 6 hat in dem naturwissenschaftlichen Abschnitt 
der tierärztlichen Vorprüfung 
1. in der Zoologie das Urteil: 
2. „ „ Botanik „ » 
3.»»Chemie» » 
4·»»Physik» 
erhalten. 
(Falls der Studierende eine Wiederholungsprüfung abzulegen hat: 
Die Prüfung in darf frühestens nach 
wiederholt werden, jedoch hat die Meldung zur Wiederholungsprüfung spätestens zum letzten Prüfungs- 
termin in denr Vierteljahr 19 zu erfolgen.) 
, den 19. 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Siegel der Prüfungskommission.) (Name.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.