Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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außerdem noch in der württembergischen Kriegerzeitung. Eine besondere 
württembergische Vakanzenliste gelangt nicht mehr zur Ausgabe. 
Die Änderungen treten mit dem 1. April 1913 in Kraft. 
Stuttgart, den 8. März 1913. 
Weizsäcker. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. Habermaas. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
detreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Galizien und der Gukowina, in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Canada. 
Vom 5. März 1913. 
Die vom Reichskanzler erlassenen Bekanntmachungen vom 21. Februar 1913 (Zentral= 
blatt für das Deutsche Reich von 1913 Nr. 10 S. 186) werden zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. 
Stuttgart, den 5. März 1913. 
Fleischhauer. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem Arzte Dr Lazar Lauterstein in Lemberg ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der 
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c eben- 
daselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, 
welche ihren dauernden Aufenthalt in Galizien oder in der Bukowina haben. 
Berlin, den 21. Februar 1913. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
Bekauntmachung. 
Dem Arzte Dr W. F. Hamilton in Montrea ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen 
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst be- 
zeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren 
dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada haben. 
Berlin, den 21. Februar 1913. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald.
	        
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