Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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Anlage II. 
An Stelle der im Zentralblatt 1906 S. 1083 veröffentlichten Nachweisung derjenigen Behörden und Personen, 
die im Geschäftsbereiche der Königlich Preußischen Militärverwaltung bei der Pfändung des Diensteinkommens 
von Offizieren") und von Beamten der Militärverwaltung sowie der Pensionen dieser Personen nach deren 
Versetzung in den Ruhestand und der aus Militärfonds fließenden Gebührnisse der Hinterbliebenen von 
Personen des Soldatenstandes und von Beamten der Militärverwaltung berufen sind, den Reichs-(Militär-) 
Fiskus als Drittschuldner im Sinne der §§ 829 f. der Zivilprozeßordnung zu vertreten, tritt vom 1. März 1914 
ab folgende 
  
  
  
  
  
Nachweisung. 
Lau- 
fende Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: Bemerkungen. 
Nr. 
  
A. Wetreffs der alltiven Offiziere und Weamten: 
I den Regimentskommandeuren, den Komman-Bei Pfändung des Diensteinkommens der Bei Pfändung des Dienst- 
deuren der selbständigen (nicht regimentierten)##hnen unterstellten, Gehalt empfangenden einkommensder älasuite 
Bataillone, dem Kommandeur der Infanterie-DOffiziere und Beamten einschließlich der der Truppenteile stehen- 
Schiebsschule dem Präses der Gewehr-Prüfungs-aggregierten Offiziere, jedoch mit Aus-den Offiziere — soweit 
kommission, dem Kommandeur der Millitär- nehme der Osfiere bei den Pionier= diese nicht unter II bis 
Turnanstalt, den Kommandeuren der Kriegs= Bataillonen und der à la suite der Trup-LV gehören — sowie 
schulen, der Kadettenanstalten, der Oberfeuer= penteile stehenden Offiziere. aller Ingenieur= und 
werkerschule, der Unteroffizierschulen, der Unter- Pionier-Offiziere hat die 
offiziervorschulen und der Militär-Knaben-Er- Zustellung an das 
ziehungsanstalt, dem Chef des Militär-Reit-In- 
iegemmisterium siehe 
stituts, den Kommandeuren der Offizier-Reit- mNr. V) zu erfolgen. 
schulen in Paderborn und Soltau, des Lehr- 
Regiments der Feldartillerie-Schießschule, des 
Lehr-Regiments der Fußartillerie-Schießschule, 
dem Präses der verkehrstechnischen Prüfungs- 
kommission, dem Direktor der itär-Eisenbahn, 
dem Chef der Versuchsbatterie der Artillerie= 
Prüfungskommission, dem Kommandeur der 
Kriegstelegraphenschule, den Verkehrsoffizieren 
vom Platz in den Festungen, dem Veterinär-In- 
spekteur, dem Direktor der Militär-Veterinär= 
Akademie, den Inspekteuren der Landwehr--In- 
spektionen sowie den Kommandeuren der Land- 
wehrbezirke und den Vorständen der Beklei- 
dungsämter. 
  
II. der Militärintendantur des betreffenden Armee= Bei Pfändung des Diensteinkommens: 
korps (Korpsintendantur) und der Intendantur *sies 
des Militär-Verkehrswesens. 1. der Regimentskommandeure, der Kom- 
mandeure der Trains, der Komman-= 
deure der selbständigen (nicht regimen- 
tierten) Bataillone — ausschließlich der 
Pionier-Bataillone 1) — der Infanterie-) Betreffs der Komman- 
Schießschule, der Unteroffizierschulen, deure der Pionier-Ba- 
der Unteroffiziervorschulen, der Mili-aillone siehe lfd. Nr. V. 
tär-Knaben-Erziehungsanstalt, der Offi- 
zier-Reitschulen in Paderborn und 
  
  
  
  
*7) Soweit die Nachweisung keine besonderen Bestimmungen enthält, sind unter der Bezeichnung „Offiziere auch 
die Sanitätsoffiziere (Militärärzte) und Veterinäroffiziere einbegriffen.
	        
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