Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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Lau— 
fende Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: Bemerkungen. 
Nr. 
(Noch](Noch: der Militärintendantur usw.) Soltau, des Lehr-Regiments der Feld. 
II.) artillerie-Schießschule, des Lehr-Regi- 
  
  
der 
ments der Fußartillerie-Schießschule, 
des Präses der verkehrstechnischen 
Prüfungskommission, des Direktors der 
Militär-Eisenbahn, des Chefs der Ver- 
suchsbatterie der Artillerie-Prüfungs- 
kommission, des Kommandeurs der 
Kriegstelegraphenschule, der Verkehrs- 
offiziere vom Platz in den Festungen 
sowie der Kommandeure der Land- 
wehrbezirke Berlin?); 
. der Platzmajore mit Ausnahme der 
in Berlin und Potsdam'?) 
. der Korpsärzte, der Oberärzte und der 
Assistenzärzte bei den Sanitätsämtern, 
der Generaloberärzte, der Garnison-= 
ärzte mit Ausnahme der in Berlin 
und Potsdam“"), der etatsmäßigen 
Suh färzte der Garnisonlazarette, des 
C. farstes des fizierheims Taunus 
in Falkenstein, der Stabsärzte bei den 
Sanitätsinspektionen sowie der Korps- 
stabsapotheker und der Stabsapotheker; 
der Beamten der Zahlungsstelle des 
XIV. Armeekorps; 
# GE 
  
l. der Militär-Intendanturbeamten bei 
den Korps= und Divisionsintendanturen 
sowie bei der Intendantur des Mili- 
tär-Verkehrswesens mit Ausnahme der 
Militär-Intendanten") 
l der Militär-Oberpfarrer, der Diovi- 
sions= und der Garnisonpfarrer, der 
Divisions= und der Garnisonküster mit 
Ausnahme der Garnisonpfarrer und 
der Garnisonküster in Berlin") sowie 
der Militärhilfsgeistlichen: 
. der Militärjustizbeamten mit Ausnahme 
der beim Gouvernement und bei der 
Kommandantur Berlin'); 
Korpsstabsveterinäre bei 
Generalkommandos; 
den 
. der Beamten der Proviantämter und 
10. 
11. 
der Armee-Konservenfabriken; 
der Beamten der Garnisonverwal- 
tungen; 
der Beamten des Militärbauwesens 
mit Ausnahme der der Intendantur der 
militärischen Institute unterstellten?); 
. der Beamten der Garnisonlazarette, 
der Genesungsheime, der Militärkur- 
anstalten und des Offizierheims Tannus 
in Falkenstein; 
  
:„) Wegen der Komman= 
deure der übrigen Land- 
wehrbezirke gilt laufende 
r. VI. 
2) Wegen der Platzmajore 
in Berlin und Potsdam 
siehe Ifd. Nr. III 2. 
1) Wegen dieser Garni- 
sonärzte siehe lfd. Nr. 
III 3. 
*) Wegen der Militärin- 
tendanten siehe Ifd. Nr. V. 
*!) Wegen dieser Garni- 
sonpfarrer und Garni- 
sonküster siehe lfd. Nr. 
7. 
7) Wegen dieser Beamten 
siehe lfd. Nr. III 8. 
*) Wegen dieser Beamten 
siehe lfd. Nr. III 9.
	        
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