Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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V. Abteilung für Hospitanten 
mit entsprechender Vorbildung, die semesterweise einzelne Fächer der allgemeinen Ab— 
teilung oder der Fachabteilungen nach Wahl belegen können. 
83. 
Die allgemeine Abteilung umfaßt den Unterricht in den grundlegenden Fächern, ins- 
besondere: Zeichnen und Malen nach Natur und Gips, Modellieren nach Natur und Gips, 
Projektionslehre und Schattenkonstruktion, theoretische Perspektive, Architekturzeichnen, 
ornamentale und architektonische Stilformenlehre, Materialienkunde, Naturformenlehre, 
deutsche Sprache (einschließlich Geschäftsaufsatz). 
84. 
Der Lehrplan der Fachabteilungen umfaßt in den einzelnen Gebieten insbesondere 
folgende Lehrgegenstände: Zeichnen, Malen und Modellieren nach Natur und Gips, 
Aktzeichnen und Aktmodellieren, Fachzeichnen und Entwerfen, ornamentale und architek- 
tonische Stilformenlehre, Kunstgeschichte, angewandte Perspektive, Materialienkunde, 
Naturformenlehre, Anatomie, Preisberechnung und Buchführung, Wechsellehre, gewerb- 
liche Rechtskunde, praktische Werkstattarbeit. 
§ 5. 
Die Abteilung für Meisterschüler hat die Aufgabe, Schüler und Schülerinnen, die den 
lehrplanmäßigen Unterricht in einer Fachabteilung erfolgreich genossen haben, in einzelnen 
Lehrzweigen, namentlich im Entwerfen und Ausführen kunstgewerblicher Arbeiten noch 
weiter auszubilden und zu vervollkommnen. 
86. 
Die Abteilung der offenen Meisterklassen gibt selbständigen Kunstgewerbetreibenden 
und Angestellten kunstgewerblicher und industrieller Betriebe (Meistern und Gehilfen) 
Gelegenheit, nach Bedarf kürzere oder längere Zeit in die Schule einzutreten, um unter 
Leitung der Lehrer der Anstalt Entwürfe anzufertigen oder solche auszuführen. 
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