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sl V1.
Ziffer 1 lautet:
„Den Vorsitz führen die beiden ständigen Mitglieder im Falle ihrer Anwesenheit
gemeinschaftlich.“
In Ziffer 2 Abs. 1 ist hinter dem 1. Satze einzufügen:
„Hierbei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß den Truppen- und Marineteilen Leute
der Tauglichkeitsklassen 1 und 2 möglichst gleichmäßig zugeteilt werden.“
Ziffer 3 erhält folgende Fassung:
„Die Feststellung der Identität und der bürgerlichen Verhältnisse der Militärpflichtigen
liegt dem zuständigen Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ob.“
Dem letzten Absatz der Ziffer 5 ist hinzuzufügen:
„Die Unterzeichnung der Listen erfolgt durch den Zivilvorsitzenden der Ober-Ersatzkommission
jedoch nur insoweit, als seine Mitwirkung bei den Entscheidungen stattfindet.“
8 72.
In Ziffer 1 a Abs. 2 ist für „B, C, D, E und F“ zu setzen „C, D, E und F und d“.
In Abs. 4 der Ziffer 1 a ist hinter F einzufügen „c und d“.
Zwischen dem 4. und 5. Absatz ist als besonderer Absatz einzufügen:
„Wegen der Beorderung von Militärpflichtigen aus den Vorstellungslisten A, B, Fa
und b siehe §5 69, 3 Abs. 2.“
In Ziffer 2 sind die Worte „Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel, sowie“ zu streichen.
In Ziffer 6 Abs. 1 ist für „§ 66, 3“ zu setzen „§ 26, 7“.
Als neue Ziffer 7 ist hinzuzufügen:
„7. Verziehen Militärpflichtige in einen Bezirk, in dem das Aushebungsgeschäft bereits
beendet ist, so wird die endgültige Entscheidung in der Regel durch außerterminliche Musterung
(§ 78) dann herbeizuführen sein, wenn diese Militärpflichtigen sich im 3. Militärpflichtjahre
befinden.“
s 73.
In Ziffer 4 a tritt hinter „unterzeichnet“ „)“ und an den Schluß der Seite folgende Anmerkung:
„*“) Bei Abwesenheit des Zivilvorsitzenden der Ober-Ersatzkommission unterzeichnet der
Zivilvorsitzende der Ersatzkommission J. V.“
In Ziffer 5 Abs. 2 ist für „(§ 66, 14)“ zu setzen „(§ 66, 4)“. Im übrigen ist die Klammer „(Eisen-
bahn., Telegraphen- und Loftschiffertruppen)“ zu streichen und hinter „Okonomiehandwerker“ einzu-
fügen „Train-Stamm“.