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125.
Ziffer 2 a erhält hinter dem Worte „Lotsen“ folgenden Zusatz:
„und die für die Einrichtung und Erhaltung der Kriegsbezeichnung in den Küstengewässern
unbedingt notwendigen Beamten und im Vertrags- oder Lohnverhältnis stehenden Personen“.
Ziffer, Zc ist zu streichen. Ziffer 3 d wird Zc.
In dem vorletzten Absatz der Ziffer 3 ist für „§§ 128, 129 und 130“ zu setzen „§§8 128 und 129".
8 127.
In den Ziffern 2 und 4 Abs.3, 4 und ist für „Inspektion der Verkehrstruppen“ zu setzen „General-
Inspektion des Militär-Verkehrswesens“.
In Ziffer 3 Abs. 1, Ziffer 4 Abs. 1 ist für „Inspekteur der Verkehrstruppen“ zu setzen „General-
Inspekteur des Militär-Verkehrswesens“.
In Ziffer 4 Abs. 2 ist für „Inspektion“ zu setzen „General-Inspektion“ und hinter „General-
kommandos“ einzufügen „leinschließlich der Königlich Sächsischen und Württembergischen)“.
Der letzte Absatz dieser Ziffer ist zu streichen.
8 129
ist zu streichen.
8 130.
„§ 130“ wird „§ 129".
In Ziffer 1 ist für „(§ 125, 3 d)“ zu setzen „,(§& 125, 3c)“
Muster 4 Titelblatt.
In der Anmerkung 1 hinter „bei den Telegraphen: braun mit blauer Einfassung“ ist einzufügen:
„bei den Luftschiffertruppen: braun mit weißer Einfassung,
bei den Fliegertruppen: braun mit grüner Einfassung,
bei den Kraftfahrtruppen: braun mit roter Einfassung.“
Muster 6. Spalte 15 erhält folgenden Wortlaut:
„Außer der Reihenfolge einzustellen.“
In Anmerkung 1 ist im ersten Absatz hinter „sein,“ einzufügen „sowie etwaige Strafaussetzung
oder etwaiger Erlaß der Strafe“.
Muster 7. Spalte 12 fällt fort. Die Spalten 13 bis 15 erhalten die Ziffern 12 bis 14. In
Anmerkung 3 ist für „13“ zu setzen „12“ und in Anmerkung 4 für „15“ zu setzen „147.
Muster 8 fällt fort.
Muster 11 ist durch das anliegende zu ersetzen.
Muster 13.
An Stelle des Musters tritt das anliegende.