Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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Anlage M. 
Verzeichnis 
der 
den MWilikäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im 
würktembergischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: 
Die in dem Verzeichnis aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern usw., soweit nichts anderes 
bemerkt ist, ausschließlich vorbehalten. 
Die mit einem “ bezeichneten Stellen sind den Militäranwärtern usw. regelmäßig nur im Wege des 
Aufrückens oder der Beförderung zugänglich, ebenso ein Teil der mit “ bezeichneten Stellen. 
. Als Ergänzung zu diesem Verzeichnis dient das als besondere Anlage zu den Anstellungsgrundsätzen 
herausgegebene „Ausführliche Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. in der württembergischen 
Militärverwaltung und im württembergischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen“. 
Die Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern usw. in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen, 
sowie der Privateisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen, denen die Verpflichtung 
auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter usw. vorzugsweise zu berücksichtigen, 
werden jeweils im Zentralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht. 
I. Bei sämtlichen Verwaltungen mit Ausnahme des Forstdienstes. 
Kanzleibeamte. 
Ministerialkanzlisten und Kanzlisten, 
Hilfsschreiber und Schreibgehilfen, 
mit Ausnahme der Stellen bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und bei den 
Gesandtschaften. 
Unterbeamte. 
* Hausverwalter und 'Hausmeister, 
Kanzleidiener bei den Ministerien, 
Ministerialaufwärter, 
Aufwärter und Hilfsaufwärter, 
Kanzlei-, Bureau-, Kassen., Magazin-, Bibliothek= und andere Amtsdiener, Amtsdienergehilfen, 
Portiers, Torwarte, Hausdiener, 
Aufseher, 
soweit die Obliegenheiten vorstehender Stellen keine technischen Kenntnisse erfordern, mit Aus- 
nahme der Stellen dieser Art bei den Gesandtschaften, und unter den hienach für einzelne Dienst- 
zweige gegebenen besonderen Bestimmungen.
	        
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