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Krieg. (Forts.)
Vergütung für Vorspann und Spanndienste nach dem Kriegsleistungsgesetz. 400.
Prämientarife der Zweiganstalten der Tiefbau-Berufsgenossenschaft und der Württem-
bergischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft. 422.
Abänderung des §2 der Meldepolizeiordnung. 426.
Vollzugsverfügung, betreffend Einigungsämter. 427.
Kriegsleistungen. Vergütung für Vorspann und Spanndienste nach dem Kriegsleistungsgesetz. 400.
Kriegswitwengeld. Einkommenserklärungen der Empfängerinnen. 399.
Kriegszustand. Erklärung des Rriegszustandes. 351.
Kunstdenkmale. Gesetz, betreffend den vorläufigen Schutz von Denkmalen im Eigentum bürger-
licher oder kirchlicher Gemeinden sowie öffentlicher Stiftungen. 45.— Vollzugsverfügung. 82.
Kunstgewerbeschule in Stuttgart. Gesetz, betreffend die zeitliche Versetzung von Beamten der
Kunstgewerbeschule in den Ruhestand. 112.
Verfassung der Kunstgewerbeschule Stuttgart. 125.
V.
Lachenmayer, Gustav und Mina. Familienstiftung in Stuttgart. 39.
Landarmenverband für den Donaubkreis. Ermnächtigung zur Erwerbung der für
Errichtung einer elektrischen Starkstromfernleitung erforderlichen Rechte an Grundstücken auf
den Markungen Ulm und Grimmelfingen im Wege der Zwangsenteignung. 387.
Landeswasserversorgung. Ernächtigung des Ministeriums des Innern zur Zwangsent-
eignung. 35.
Landjägerkorps. K. Verordnung, betreffend die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. 350.
Landtag. Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. 25.
Landwehrbezirkseinteilung für das Deutsche Reich. Abänderungen. 51.
Landwirtschaft. Das freiwillige Verfahren zur Bekämpfung der Rindertuberkulose. 27.
Statistische Aufnahmen der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemillerei.
285. 392. »
Langenargen.ÄnderungderHafeniundZollhofsordnnng.50.108.
Lauffen a. N. Vereinigung der Teilgemeinden Lauffen Stadt und Lauffen Dorf zu einem Gesamt-
bezirk. 109.
Lichtspiele, öffentliche. Gesetz. 87. — Vollzugsverfügung. 260.
Lotterieverhältnisse. Ratifizierung des Staatsvertrags zur Regelung der Lotterieverhältnisse
seitens Bayerns. 239.
Lustnau. Ermächtigung der Gemeinde Lustnau zur Erwerbung des für die Verbesserung des
Goldersbachbetts und einer Ortsstraße erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangs
enteignung. 346.
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