Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

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Krieg. Gaorts.) 
Anderungen der Württ. Postordnung. 99. 132. 
Ausnahmen von den Vorschriften des § 90 der Deutschen Wehrordnung. 134. 
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für 
den einjährig freiwilligen Militärdienst. 140. 
K. Verordnung, betreffend die Stiftung eines Wilhelmskreuzes. 143. 
Anderung der Vergütungssätze für Naturalverpflegung während der Dauer des 
Kriegs. 147. 
Albert Stiewing'sche Kriegsinvalidenstiftung in Wasseralfingen. 149.— Berichtigung. 206. 
Kriegshinterbliebene. Stiftung „Schwabentreue“ in Stuttgart für württ. Kriegshinter- 
bliebene. 17. 
Kriegsinvaliden. Albert Stiewing'sche Kriegsinvalidenstiftung in Wasseralfingen. 149. — Be- 
richtigung. 206. 
Kunstdenkmale. Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes über den vorläufigen Schutz von Denl- 
malen. 105. 
L. 
Landauer, Aron, Bauwerkmeister. Familienstiftung in Stuttgart. 144. 
Landeskollegien. Bau= und Bergdirektion. Forstdirektion. 19. 
Landtag s. Ständeversammlung. 
Landwirtschaft. Bekämpfung des Heu= und Sauerwurms. 17. 
Moorgenossenschaftsgesetz. 125. — Vollzugsverfügung. 173. 
Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz. 140. 204. 
Viehseuchenumlage für das Jahr 1915. 202. 
Lehramt. Dienstprüfung für Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen. 87. 
Lehranstalten. Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zeugnissen über dic wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 40. 
Vorzeitige Erteilung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung. 134. 
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst. 140. 
M. 
Malzabgabe. Abänderung der Vollzugsverfügung zum Gemeindesteuergesetz. 171. 
Maul= und Klauenseuche. Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz. 
149. 204. 
Medizinalwesen. Abänderung der Prüfungsordnung für Arzte. 14. 
Verzeichnis der zur Annahme von Medizinalpraktikanten ermächtigten Krankenhäuser und 
medizinisch-wissenschaftlichen Institute. 21. 152.
	        
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