Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betrefend die Genehmigung der Stistung „Schwabentrene“ in Stuttgart. 
Vom 1. März 1915. 
Seine Majestät der König hat vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom 19. Februar 1915 der von dem Rentner Paul Dinkelacker in Stuttgart, zur 
Zeit Rittmeister der Landwehr im Felde, errichteten Stiftung „Schwabentreue" in 
Stuttgart für württ. Kriegshinterbliebene auf Grund der Stiftungsurkunde vom 
23. Januar 1915 die nachgesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 1. März 1915. 
Fleischhauer. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Bekämpfung des Heu= und Sauerwurms. Vom 4. März 1915. 
Zur Bekämpfung des Heu= und Sauerwurms wird auf Grund von Art. 33 Abs. 1 
Ziff. 2 und Art. 51 Abs. 1 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 
(Reg. Bl. S. 391) unter Aufhebung der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
29. Dezember 1910 (Reg. Bl. 1911 S. 3) nachstehendes verfügt. 
§ 1. 
Neue hölzerne Pfähle dürfen zum Anbinden von Reben in Rebpflanzungen — 
mögen die Reben in Weinbergen, in Rebschulen, in Gärten oder an Gebäuden (als 
Kammerzen usw.) zur Gewinnung von Wein oder von Tafeltrauben oder als Zierreben 
angepflanzt sein — nur verwendet werden, wenn zuvor die Rinde von den Pfählen 
entfernt worden ist. 
§ 2. 
Das Abfallholz von Reben, Pfählen, Latten und dergleichen ist bis 1. Mai jeden 
Jahres aus den Weinbergen oder sonstigen Rebpflanzungen zu entfernen. 
Das Lagern solchen Abfallholzes in der Nähe von Rebpflanzungen ist verboten.
	        
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