Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

14. 
15. 
15. 
22. 
23. 
b. 
S 
26. 
Abersicht 
der im Regierungsblatt vom Jahre 1915 enthaltenen Gesetze, Verordnungen, 
Berfügungen und Bekanntmachungen 
nach der Zeitfolge. 
  
1915. 
Januar. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in der Türkei. 8. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abge- 
ordnetenwahl für die Stadt Heilbronn und den Oberamtsbezirk Cannstatt. 1. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens 
für das Jahr 1915. 5. 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. 7. 
Königliche Verordnung betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Oberndorf zur 
Erwerbung des für die Verbesserung des Neckarbetts erforderlichen Grundeigentums im Wege der 
Zwangsenteignung. 8. 
. Königliche Verordnung, betreffend das Verdienstkreuz. 13. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Prüfungs- 
ordnung für Arzte. 14. 
Februar. 
Gesetz, betreffend einen Siebten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1913 
bis 31. März 1915. 9. 
Gesetz, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes über die Grund., Gebäude- 
und Gewerbesteuer. 11. 
Gesetz, betreffend die Verschiebung von Gemeindewahlen in Zeiten des Krieges. 12. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Bezirks 
eines Gewerbegerichts. 16. 
Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Schonzeit 
für Regenbogenforellen. 16.
	        
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